Die Spielregeln der Ausleihe

  • Leihfrist

  • Die Leihfrist beträgt in der Regel vier Wochen, für einige Medien aber gelten kürzere Leihfristen.
  • Für Benutzer:innen mit einem Schwerbehinderungsgrad von mindestens 50 Prozent gelten verlängerte Leihfristen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Leihstellen.

Fristverlängerung

  • Fristverlängerungen können maximal sechs Mal selbst im Benutzerkonto vorgenommen oder telefonisch sowie per E-Mail beantragt werden.
  • Von der Fristverlängerung ausgeschlossen sind vorgemerkte Medien, Kurzausleihen und Medien, die per Fernleihe entliehen sind.

Rückgabe

Leihfrist überschritten?

Nach Ablauf der Leihfrist wird kostenpflichtig gemahnt. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung. Verlängern Sie nach Möglichkeit die Leihfristen von gemahnten Medien, um weitere Mahnungen zu verhindern. Ist das nicht möglich, bringen Sie die gemahnten Medien umgehend zurück, um weitere Mahnungen oder eine Ausleihsperre zu vermeiden. Bitte beachten Sie dazu auch die Informationen und die Rechtsbehelfsbelehrung (PDF) zum Mahnverfahren.

Die Mahngebühren bezahlen Sie in der Leihstelle oder Sie überweisen den fälligen Betrag auf das folgende Konto:

Technische Informationsbibliothek (TIB),  IBAN DE57250500000106027634, ­BIC NOLADE2H, Bank: Nord/LB Hannover.

Als Verwendungszweck geben Sie bitte das Stichwort Bibliotheksgebühr und Ihre Bibliotheksausweisnummer an.

Ein Buch verloren?

Sollten Sie ein entliehenes Medium verloren haben, melden Sie dies bitte unverzüglich an dem Bibliotheksstandort, an dem Sie den Titel entliehen haben, damit Ihnen keine Kosten durch Mahngebühren entstehen. Gemeinsam wird dann das weitere Vorgehen geklärt.
 

Wer hilft weiter?

Leihstelle TIB Technik/Naturwissenschaften

Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 9-20 Uhr und Samstag von 9-18 Uhr.

Fax: 0511 762-4076
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