Autor:innenrechte

Als Autor:in übertragen Sie bei der Veröffentlichung zumeist bestimmte Rechte an Dritte, z.B. Verlage. Welche Rechte und in welchem Unfang, hängt vom Veröffentlichungsweg ab. Auch wenn Sie in einer Subskriptionszeitschrift veröffentlicht haben oder es beabsichtigen, können Sie Ihre Publikation unter bestimmten Bedingungen frei zugänglich zweitveröffentlichen.

Bei der Publikation in einer traditionellen Subskriptionszeitschrift übertragen Sie in der Regel die ausschließlichen Nutzungsrechte an den Verlag. Wenn Sie Open Access veröffentlichen, behalten Sie im Idealfall alle Rechte und erteilen mit offenen Lizenzen Rechte zur Nachnutzung unter bestimmten Bedingungen (siehe unten). Manche Verlage verlangen die Übertragung der Rechte und veröffentlichen den Beitrag dann selbst unter einer offenen Lizenz.

Wenn Sie in einer Subskriptionszeitschrift veröffentlichen, achten Sie darauf, dass Sie dem Verlag möglichst nur einfache und keine ausschließlichen Nutzungsrechte ("exclusive usage rights") einräumen. Sie können ihr Werk dann selbst zusätzlich unter einer offenen Lizenz z.B. im Repositorium der Universität veröffentlichen.

Wenn der Verlag auf der Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte besteht, dann handeln Sie das Recht aus, das Manuskript möglichst zeitnah in einem Repositorium zweitzuveröffentlichen. Zur Änderung von Verlagsverträgen gibt es Vorlagen, die angepasst und dem Vertrag beigefügt werden können, z.B. SPARC Author Addendum.

Gemäß Plan S der cOAlition S, der unter anderem für EU-geförderte Projekte gilt, müssen alle Publikationen unter der Lizenz CC BY ohne Embargo frei zugänglich sein. Die cOAlition S hat dafür eine Rights Retention Strategy entwickelt, die sicherstellt, dass diese Bedingung gegenüber den Verlagen erfüllt werden kann.

Auf keinen Fall sollten Sie Open-Access-Verpflichtungen durch Fördereinrichtungen oder Arbeitgebe:innen oder bestehende Rechte, die sich beispielsweise aus §38 des Urheberrechts oder aus Verträgen der Bibliothek mit Verlagen ergeben, in einem Vertrag aufgeben.

Die TIB berät Sie sehr gerne.

 

Creative-Commons-Lizenzen

Creative-Commons-Lizenzen sind die am weitesten verbreiteten offenen Lizenzen. Sie erlauben die Nachnutzung eines Werkes durch Dritte unter bestimmten Bedingungen. DIe Lizenz CC BY (Creative Commons Namensnennung) erlaubt die Weitergabe und Nutzung des Werkes oder von Teilen davon unter der Bedingung, dass die Urheber:innen genannt werden und eventuelle Änderungen angegeben werden. CC BY ist in der Wissenschaft weit verbreitet und am besten geeignet, diese Lizenz schränkt die Nachnutzung am wenigsten ein und stellt gleichzeitig die Nennung der Urheber:innen sicher. Diese Lizenz wird auch in der Open-Access-Richtlinie der Leibniz Universität Hannover empfohlen und von vielen Förderern verlangt.


Das Kurzvideo "Offene Lizenzen für offene Wissenschaft" erklärt die Nutzung von Lizenzen für wissenschaftliche Werke.

Quelle: Brinken, Helene; Hauss, Jonas; Rücknagel, Jessika: Offene Lizenzen für offene Wissenschaft, open-access.network. https://doi.org/10.5446/52864


Das Kurzvideo "Creative-Commons-Lizenzen für Open Access" erklärt, warum die Lizenz CC BY für wissenschaftliche Publikationen am besten geeignet ist.

Quelle: Brinken, Helene; Hauss, Jonas; Rücknagel, Jessika: Creative-Commons-Lizenzen für Open Access, open-access.network. https://doi.org/10.5446/53409

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