Dissertationen und Habilitationen publizieren
Abgabe von Pflichtexemplaren
Alle an der Leibniz Universität Hannover erstellten Dissertationen und Habilitationen müssen – unabhängig von ihrer Publikationsform – an der TIB abgegeben werden. Die Veröffentlichung der Arbeiten und die Abgabe von Pflichtexemplaren wird durch die Promotions- beziehungsweise Habilitationsordnung der jeweiligen Fakultät der Leibniz Universität geregelt. Für Art und Umfang der Abgabe gelten die folgenden Richtlinien für Dissertationen (PDF) und Habilitationen (PDF).
Sie möchten Ihre Arbeit in elektronischer Form abliefern?
Lesen Sie bitte die Richtlinien über die Ablieferung von Dissertationen oder Habilitationen einschließlich der Anlagen. Für die Gestaltung des Titelblatts bei Dissertationen beachten Sie bitte die Anlage III (PDF).
Die elektronische Version bekommen wir als PDF-Datei. Bitte laden Sie diese im institutionellen Repositorium der Leibniz Universität Hannover hoch und nutzen dort die Sammlung Dissertationen & Habilitationen. Nach Eingang der Datei prüfen wir, ob diese formal den Abgaberichtlinien entspricht.
Außerdem benötigen wir von Ihnen die unterschriebene Publikationsvereinbarung (Anlage I, PDF) im Original. Diese können Sie bei uns abgeben oder uns auch per Post zuschicken:
Technische Informationsbibliothek (TIB)
Team Hochschulschriften, Geschenke
Welfengarten 1 B
30167 Hannover
Sobald uns eine geeignete Datei und die Publikationsvereinbarung vorliegen, schicken wir eine Abgabebescheinigung an die zuständige Fakultät. Daraufhin kann die Urkunde ausgehändigt werden.
Möchten Sie Ihre gedruckten Exemplare bei uns persönlich abgeben, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns.
Download
Dissertationen
- LUH-Richtlinien Dissertationen (PDF)
- Anlage I (PDF)
- Anlage II (PDF)
- Anlage III (PDF)
Habilitationen
- LUH-Richtlinien Habilitationen (PDF)
- Anlage I (PDF)
- Anlage II (PDF)
- Anlage III (PDF)
Weiterführende Informationen
Dissertationen und Habilitationen der Leibniz Universität können im TIB-Portal recherchiert und bestellt werden. Auch Hochschulschriften anderer deutscher Universitäten sind in großer Anzahl im Bestand der TIB. Nahezu vollständig finden Sie diese auch im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek.
Die Verpflichtung zur Abgabe von Dissertationen begründet sich durch einen Beschluss der Kultusministerkonferenz. Doktorand:innen sind verpflichtet, ihre Dissertationen in angemessener Weise der wissenschaftlichen Öffentlichkeit durch Vervielfältigung und Verbreitung zugänglich zu machen: Grundsätze für die Veröffentlichung von Dissertationen (PDF).
Wer hilft weiter?
Olga Engelhardt
Teamleitung Hochschulschriften, Geschenke