Open-Access-Publikationsfonds der Leibniz-Gemeinschaft: Zeitschriften

Der Publikationsfonds für Artikel in Open-Access-Zeitschriften der Leibniz-Gemeinschaft fördert Publikationen in Open-Access-Zeitschriften, die Publikationsgebühren erheben (article processing charges, APC). Der Fonds wird anteilig aus dem Strategiefonds des Präsidiums der Leibniz-Gemeinschaft (20 Prozent) und aus Mitteln der beteiligten Institute (80 Prozent) finanziert.

Zurzeit beteiligen sich 59 Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft am Publikationsfonds. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus diesen beteiligten Einrichtungen können online einen Förderantrag zur Finanzierung ihrer Publikation stellen.

Verwaltet wird der Publikationsfonds durch die TIB – Leibniz-Informationszentrum Technik und Naturwissenschaften. Die Kolleginnen und Kollegen bearbeiten die Anträge, wickeln die Rechnungen ab, erstellen Statusberichte und unterstützen gerne bei allen Schritten der Antragstellung und -abwicklung.

Antragsformular

Stellen Sie Ihren Förderantrag über unser Online-Formular.

Förderbedingungen

Förderfähig sind Artikel, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Der/die corresponding author ist Mitglied des teilnehmenden Leibniz‐Instituts und verfügt über eine ORCID iD.
  • Es handelt sich um eine genuine Open‐Access‐Zeitschrift, in der alle Publikationen unmittelbar mit ihrem Erscheinen unter einer Creative‐Commons‐Lizenz frei zugänglich sind (keine hybriden Zeitschriften).
  • Die Zeitschrift wendet ein im jeweiligen Fach anerkanntes Qualitätssicherungsverfahren an und soll im Directory of Open Access Journals (DOAJ) gelistet sein.
  • Die Gesamtkosten liegen bei maximal 1.680 EUR netto (2.000 inkl. Umsatzsteuer). Geteilte Rechnungen sind generell nicht förderfähig.

Neu 2023: Das Best-Practice-Modul

Erfüllt Ihr Artikel darüber hinaus die folgenden Best-Practice-Kriterien für Offenheit? Dann dürfen auch die Gesamtkosten der APC höher liegen.

  • Die ausgewählte Zeitschrift wurde vom DOAJ mit dem DOAJ-Siegel ausgezeichnet.
  • Der Artikel wird unter der Creative-Commons-Lizenz „CC BY“ veröffentlicht.
  • Die Gesamtkosten der APC betragen maximal 2.000 Euro netto (2.380 EUR inkl. Umsatzsteuer).

Ausnahmen kritische Beobachtung

Bitte beachten Sie, dass Zeitschriften oder Verlage, deren wissenschaftsunterstützende Funktionen der Leibniz-Fonds kritisch beobachtet, standardmäßig nicht über das Best-Practice-Modul finanziert werden. Um förderfähig zu sein, dürfen die APC die Gesamtkostenhöchstgrenze von 1.680 EUR netto daher nicht überschreiten. Wir prüfen diese Einordnung jährlich.

Falls Ihr Institut diesbezüglich eine abweichende Regelung mit uns vereinbart hat, finden Sie diese Information unten in den FAQ (Welche Ausnahmen gelten für das Best-Practice-Modul?).

Folgende Verlage oder Zeitschriften ordnen wir zurzeit unter kritische Beobachtung ein.

  • MDPI (Multidisciplinary Digital Publishing Institute)

FAQ

  1. Prüfen Sie, ob sich Ihr Institut an dem Fonds beteiligt. Dazu öffnen Sie das Online-Antragsformular und suchen Ihr Institut unter "Einrichtung der Leibniz-Gemeinschaft".
  2. Als "corresponding author" des Artikels stellen Sie Ihren Förderantrag über unser zentrales Online-Formular. Wenn Ihre erste Anlaufstelle normalerweise die bzw. der Open-Access-Beauftragte Ihres Instituts ist, ist es auch möglich, den Antrag auf diesem Wege stellen zu lassen.
  3. Der Förderantrag kann gestellt werden, sobald der Artikel eingereicht wurde.
  4. Eingehende Anträge prüft das Team der TIB anhand der Förderkriterien und in Eingangsreihenfolge.
  5. Wenn Ihr Artikel den Förderkriterien entspricht, erhalten Sie eine Zusage per E-Mail. In dieser E-Mail werden Sie außerdem gebeten, die Verlagsrechnung auf die TIB ausstellen zu lassen und einen Hinweis auf die Förderung durch den Leibniz-Publikationsfonds in die Acknowledgements Ihres Artikels aufzunehmen.
  6. Die TIB übernimmt dann die finanzielle Abwicklung der Rechnung für Sie.
    *** Bitte beachten Sie, dass einige Einrichtungen ohne Zentralbudget den Institutsanteil an der Verlagsrechnung nachträglich umlegen, z.B. auf Projektmittel. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vorab, welche Regelung Ihr Institut getroffen hat. Das Fonds-Team der TIB vermittelt Sie dazu gerne an Ihre institutseigene Ansprechperson.***
  7. Nach der Publikation werden alle geförderten Artikel über LeibnizOpen, das zentrale Open-Access-Portal der Leibniz-Gemeinschaft sowie über die Website der Leibniz-Gemeinschaft nachgewiesen.
  8. Wenn Ihr Antrag nicht den Förderkriterien des Open-Access-Publikationsfonds der Leibniz-Gemeinschaft entspricht, sendet die TIB diese Mitteilung in Kopie an die zentrale Ansprechperson in Ihrem Institut (üblicherweise die bzw. der Open-Access-Beauftragte). Mit ihr oder ihm können Sie dann gegebenenfalls das weitere Vorgehen erörtern.

APC für Zeitschriften bzw. Verlage, deren wissenschaftsunterstützende Funktionen der Leibniz-Fonds kritisch beobachtet, werden standardmäßig nicht über das-Best-Practice-Modul finanziert. Dies gilt auch, wenn die betreffende Zeitschrift das DOAJ-Siegel trägt. Dies betrifft im Förderjahr 2023 die Zeitschriften des Verlags MDPI (Multidisciplinary Digital Publishing Institute).

APC für die Verlags-Zeitschriften bleiben – wie aus den vergangenen Jahren gewohnt – im Rahmen der Basisförderbedingungen förderfähig. Sie dürfen also eine Gesamtkostenobergrenze von 1.680 EUR netto (2.000 EUR inkl. Umsatzsteuer) nicht übersteigen.

Bitte beachten Sie

Die unten aufgeführten Leibniz-Institute haben Ausnahmeregelungen vereinbart. MDPI-Artikel aus diesen Instituten sind über das Best-Practice-Modul förderfähig, sofern sie die betreffenden Kriterien erfüllen.

  • BIPS – Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie
  • DIfE – Deutsches Institut für Ernährungsforschung Potsdam-Rehbrücke
  • GESIS – Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften
  • IOW – Leibniz-Institut für Ostseeforschung Warnemünde
  • IPHT – Leibniz-Institut für Photonische Technologien
  • IPK – Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung
  • IZW – Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung
  • LIN – Leibniz-Institut für Neurobiologie

Nicht alle Leibniz-Einrichtungen beteiligen sich an dem Open-Access-Publikationsfonds. Zwar steht die Teilnahme am Fonds allen Leibniz-Einrichtungen offen. Die Entscheidung liegt jedoch bei den Institutsleitungen, da die teilnehmenden Einrichtungen für einen Großteil der entstehenden Publikationskosten selbst aufkommen müssen. Wenn Sie Ihre Einrichtung im Antragsformular nicht finden konnten, hat sich die Leitung vermutlich gegen eine Teilnahme entschieden bzw. haben wir keine Teilnahmeerklärung aus Ihrem Haus erhalten. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an publikationsfondsleibniz-gemeinschaftde oder an den/die Open-Access-Beauftragte Ihres Hauses.

Übrigens: Die Leibniz Universität Hannover (LUH) gehört - trotz des ähnlichen Namens - nicht zur Leibniz-Gemeinschaft. Wenn Sie Mitglied der LUH sind, stellen Sie Ihren Antrag bitte über den LUH-Publikationsfonds.

Ja. Sie können Ihren Förderantrag stellen, sobald Sie den Artikel eingereicht haben. Unsere Förderzusage gilt dann allerdings unter dem Vorbehalt, dass sich an den Details nichts mehr ändert – iinsbesondere dass die Kosten nicht über 2.000 Euro inklusive Steuer (1.680,67 Euro netto) steigen.

Seriöse Zeitschriften machen ihre Preise auf ihrer Website transparent. Viele schicken Ihnen sogar nach der Einreichung des Artikels eine vorläufige Rechnung. Der Preis kann dann höchstens noch schwanken, wenn Zusatzkosten wie Überlänge, zusätzliches Lektorat oder ähnliches hinzukommen. Wenn ein Verlag Sie über den gesamten Review-Prozess hinweg – der ja durchaus ein halbes Jahr und mehr in Anspruch nehmen kann – darüber im Unklaren lässt, welche Kosten auf Sie zukommen, sollten Sie generell Vorsicht walten lassen. Sich explizit danach zu erkundigen ist dann mehr als gerechtfertigt. Auch hier unterstützt das Fonds-Team Sie gerne. Schreiben Sie uns eine E-Mail unter publikationsfondsleibniz-gemeinschaftde.

APC-Preise werden auf den Websites der Verlage meistens als Netto-Preise (ohne Mwst. bzw. VAT) angegeben. Hier gibt es nur wenige Ausnahmen (Verlage mit Sitz in Deutschland, Royal Society Publishing).

Daher würde die APC für Ihren Artikel die in den Basisförderkriterien gesetzte Kostenobergrenze von 1.680 EUR netto übersteigen und könnte nicht über den Fonds finanziert werden.

Es sei denn, dass Ihr Artikel die Kriterien für das Best-Practice-Modul erfüllt. In diesem Fall wäre er dennoch förderfähig. Er muss dazu unter einer CC-BY-Lizenz erscheinen und die Zeitschrift muss das DOAJ-Siegel tragen.

Wir klären diese Fragen aber auch gerne gemeinsam mit Ihnen (oafondstibeu).

Mit einem Betrag von über 2.000 Euro ist der Artikel zu teuer und somit nicht förderfähig. Da bei diesen Preisen aber meistens Spielraum für Verhandlungen besteht, lohnt es sich, beim Verlag nach einem Rabatt zu fragen. In einem solchen Fall stellen wir Ihnen ein Bestätigungsschreiben zur Verfügung, welches Sie an Ihren Editor weiterleiten können.

Das ist zumindest nicht ausgeschlossen. Voraussetzung ist aber immer, dass es sich um eine reine Open-Access-Zeitschrift handelt, die anerkannten Qualitätssicherungsverfahren unterliegen muss. Wir prüfen diese Zeitschrift dann individuell.

Für Open-Access-Bücher (Monografien und Sammelwerke) sowie Beiträge in Sammelwerken wurde 2019 ein eigener Publikationsfonds eingerichtet (Laufzeit 2019 und 2020). Weitere Informationen zu diesem Förderangebot finden Sie hier.

Wer hilft weiter?

Jessica Michel

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