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Die von der Bundesregierung 2010 beschlossene Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke ist in der Sache heftig umstritten. Die vorliegende juristische Betrachtung befasst sich aber ausschließlich damit, ob diese Verlängerung aus verfassungsrechtlicher Sicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf oder nicht. Bei der Untersuchung wurden alle bislang dazu ergangenen Gutachten und Stellungnahmen berücksichtigt. Nach einer Darlegung des Sachverhaltes wird analysiert, wer für welche Gesetzgebungsaufgaben zuständig ist und wo der Bundesrat eine Zustimmungspflicht hat. Schließlich wird untersucht, welche Tragweite das beschlossene Änderungsgesetz hat, ob es also einen neuen Inhalt widerspiegelt (und damit einem Neuerlass des Atomgesetzes entspricht) oder nur eine quantitative Erhöhung der Vollzugslast bewirkt. Ebenfalls diskutiert wird die Haftungsfrage und das damit verbundene Problem erhöhter Sicherheitsauflagen. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass eine Zustimmung des Bundesrates nicht erforderlich sei und dass auch erhöhte Sicherheitsauflagen verfassungsrechtlich nicht zur Bedingung gemacht werden könnten. Eine wesentliche Rolle spielt das Eigentumsrecht, denn die ursprüngliche Befristung der Laufzeiten wurde mit den Betreibern einvernehmlich vereinbart und führte nicht zu Eingriffen in das Eigentum. Sollte die nächste Bundesregierung die Verlängerung wieder rückgängig machen wollen, käme das aber einem solchen Eingriff gleich und würde entsprechend schwierig.