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Ausgangspunkt der Untersuchungen ist die Vermutung, dass die vorherige Ermittlungsaktenkenntnis die Informationsverarbeitung waehrend der Hauptverhandlung beeinflusst. Die Arbeit liefert einen Beitrag zur Diskussion zur Reform der Hauptverhandlung. Aufgrund dieser Untersuchungen ist es jedoch noch nicht endgueltig moeglich, da rechtspolitische Konsequenzen einzugehen und Vorschlaege zur Umgestaltung des deutschen Strafverfahrens zu unterbreiten. Aus dem Urteilsverhalten im zweiten Experiment lassen sich Hinweise fuer eine kontextabhaengige Informationsverarbeitung entnehmen. Mit vorheriger Ermittlungsaktenkenntnis wurde in diesem Experiment haeufiger verurteilt als bei fehlender Aktenkenntnis. Es laesst sich den Daten jedoch nicht entnehmen, in welcher Weise der Urteilsfindungsprozess konkret abgelaufen sein konnte.