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Zu folgenden Punkten werden die wichtigsten Sicherheitsmerkmale behandelt: 1. Der Laderaum von Kundendienstfahrzeugen muss ausreichend belueftet sein. 2. in geschlossenen Fahrzeugen duerfen max. 4 Druckgasflaschen mitgefuehrt werden. 3. die Druckgasflaschen muessen beim Transport gegen Rutschen oder andere Bewegungen gesichert sein. 4. Flaschen duerfen nur mit geschlossenem Ventil und mit Schutzkappen befoerdert werden. 5. Druckgasflaschen und leicht entzuendliches Ladegut duerfen sich nicht gemeinsam im Fahrzeug befinden. 6. Das Rauchen und der Umgang mit offenem Feuer (z. B. Standheizung in geschlossenen Fahrzeugen mit Brenn- oder Sauerstofflaschen ist verboten. 7. Bei der Gasentnahme gelten fuer Werkstattwagen und andere Fahrzeuge unterschiedliche Bestimmungen. 8. Feuerarbeiten sind ausserhalb der geschlossenen Laderaeume durchzufuehren. Ausnahmen sind bei hierfuer besonders ausgeruesteten Werkstattwagen zugelassen. 9. Werden Druckgasflaschen ausnahmsweise im Kofferraum eines PKW transportiert, so gelten die Bestimmungen des Merkblattes sinngemaess. Nach Beendigung des Transports sollen die Flaschen sofort entladen werden. 6 weitere Vorschriften und Merkblaetter ueber den Umgang mit Druckgasflaschen werden genannt. (BAM-DS)