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Mittelfristig bleibt die Windenergie für die Gesamtenergieversorgung in Deutschland ohne entscheidende Bedeutung. Damit ist aber wenig über die Bedeutung der Windenergie für die Strom- und Wärmeversorgung bestimmter windreicher Gebiete wie die Küsten, die Hochlagen der Schwäbischen Alb oder des Harzes gesagt. Hier nämlich kann die Windenergie einen nicht unerheblichen Beitrag zur Minderung der Schadstoffbelastung der Luft leisten. Die wissenschaftliche Diskussion der letzten Jahre im Zusammenhang mit der Windenergienutzung hat sich neben der Frage nach der Höhe der Einspeisungsvergütung vor allem mit der bauplanrechtlichen Zuverlässigkeit von Windenergieanlagen im Außenbereich beschäftigt. Die vorliegende Arbeit berücksichtigt den Stand der Rechtsprechung und wissenschaftlichen Diskussion bis zum Juli 1995, einem Zeitpunkt, in dem eine erneute Novellierung des Stromeinspeisungsgesetz zu Gunsten der mit regenerativen Energiequellen betriebenen Anlagen ebenso diskutiert, wie die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes insgesamt von den Vertretern der Energiewirtschaft in Feld geführt wird. Ziel der Arbeit ist es, die Bedeutung der gesamten Normbereiche, insbesondere des Bauplanungs-, Bauordnungs-, Verfassungs- und Kartellrechtes für die Nutzung der Windenergie aufzuzeigen, die bisherige Entwicklung darzustellen und Antworten auf die aktuellen Rechtsfragen unter Berücksichtigung der sich abzeichnenden gesetzlichen Veränderungen zu geben. Die nach Abschluß der Arbeit beschlossene Außenbereichsprivilegierung von Windenergieanlagen ab dem 1.1.1997 und der durch Schleswig-Holstein eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des Stromeinspeisungsgesetzes sind im Nachtrag berücksichtigt. (Europäische Hochschulschriften, Reihe 2)