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Ueberblick ueber die Eigenschaften von Asbest und die Arbeitsschutzvorschriften fuer den Umgang mit Asbest. Angaben zur Kennzeichnung von Asbest und asbesthaltigen Zubereitungen wie sie ab 1. Januar 1983 zu erfolgen hat. Anhand einiger praktischer Beispiele wie z.B. Abrieb von Bremsbelaegen, Abwitterung von Asbest-Zementplatten wird die Ungefaehrlichkeit bzw. die Gefaehrlichkeit von Asbeststaub aufgezeigt. Hingewiesen wird auf eine Betriebsanleitung fuer den Umgang mit gefaehrlichen Arbeitsstoffen. Stichpunktartig aufgefuehrt sind die Regelungen, die durch die neue UVV 'Schutz gegen gesundheitsgefaehrlichen mineralischen Staub' ab April 82 bzw. April 84 Gueltigkeit hat. (Holz)