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Die bisher angenommene Minimalschaltung kann trotzdem nicht als absolut minimal gelten, weil u.U. eine weitere Verminderung der Anzahl der Elemente durch einzelne Umwandlungen bei der logischen Beschreibung der Schaltung moeglich sind. Einzelheiten der Umwandlungsoperation werden betrachtet. Bei dieser Beurteilung muss jede Umwandlung aus der Sicht der Sicherheit beurteilt werden. Hier werden Fragen der Zweckmaessigkeit solcher Umwandlungen untersucht. Hierbei wird angenommen, dass die Synthese der Schaltung nach dem logischen Ausdruck ohne Begrenzung der enthaltenen Elemente erfolgt. Gleichzeitig wird auf die begrenzten Moeglichkeiten der Zerteilungs- oder Aufgliederungsmethode hingewiesen. Bei der Synthese von Kombinationsschaltungen wird die Zweckmaessigkeit der mathematischen Ausklammerung betont.