Gründliche und Umbständliche Information Was es sowol bey denen Gesambten Reichs-Ständen/ Als auch und absonderlich bey denen Frey- und Reichs-Städten Von ohnverdencklichen Jahren her/ für eine Bewandnüß und Beschaffenheit/ mit dem hie und da befindlichen ordentlichen Boten-Wesen habe : und warum selbiges nicht abgestellet werden könne/ und auch nicht abzustellen: Sondern vielmehr und in allewege/ dem Bono Publico, und denen Commerciis zum besten/ zu conserviren, und aufrecht zu Erhalten sey ; Nach dem zu Regenspurg/ Gedruckten Exemplar
(Deutsch)
Gründliche und Umbständliche Information Was es sowol bey denen Gesambten Reichs-Ständen/ Als auch und absonderlich bey denen Frey- und Reichs-Städten Von ohnverdencklichen Jahren her/ für eine Bewandnüß und Beschaffenheit/ mit dem hie und da befindlichen ordentlichen Boten-Wesen habe : und warum selbiges nicht abgestellet werden könne/ und auch nicht abzustellen: Sondern vielmehr und in allewege/ dem Bono Publico, und denen Commerciis zum besten/ zu conserviren, und aufrecht zu Erhalten sey ; Nach dem zu Regenspurg/ Gedruckten Exemplar
2° Kann zusammen mit "Meybusch, Gerhardt: Disputatio Inauguralis De Regali Postarum Jure Ex Jure Civili, Publico, Et Historicis Deprompta" auch selbständig vorliegen Verf. ermittelt in: Holzmann/Bohatta Bd. II, S. 325, Nr. 10813GBV Mit einem Titelholzschn.