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Nach einer Übersicht der bisher zum Bahnverkehr ergangenen europäischen Direktiven wird im Beitrag auf die Ziele und Forderungen der neuen Direktive 2004/49 zur Sicherheit der Eisenbahnen eingegangen. Um vergleichbare Sicherheitsniveaus zu erhalten, führt die Direktive gemeinsame Ziele, Methoden, Indiaktoren und Führungsgrundsätze ein. Unter dem Dach einer Europäischen-Eisenbahn-Agentur sind nationale Sicherheitsbehörden vorgesehen, welche detailliert Bedingungen zur Erlangung von Sicherheitszertifikaten für Bahnunternehmen herausgeben, die Erfüllung sämtlicher Sicherheitskriterien überwachen sowie jährlich an die Europäische-Eisenbahn-Agentur berichten. Schulungseinrichtungen bestehender Eisenbahnunternehmen müssen neuen Unternehmen zu respektablen Preisen zur Verfügung stehen.