Der multimodale Transport im historischen Zusammenhang (Deutsch)
- Neue Suche nach: Drew, Kai Holger
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In:
Transportrecht
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29
, 5
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177-184
;
2006
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ISSN:
- Aufsatz (Zeitschrift) / Print
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Titel:Der multimodale Transport im historischen Zusammenhang
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Beteiligte:Drew, Kai Holger ( Autor:in )
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Erschienen in:Transportrecht ; 29, 5 ; 177-184
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Verlag:
- Neue Suche nach: Hermann Luchterhand Verlag GmbH
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Erscheinungsort:Kriftel
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Erscheinungsdatum:01.01.2006
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Format / Umfang:8 pages
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ISSN:
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Medientyp:Aufsatz (Zeitschrift)
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Format:Print
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Sprache:Deutsch
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Schlagwörter:
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Datenquelle:
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Inhaltsverzeichnis – Band 29, Ausgabe 5
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Der multimodale Transport im historischen ZusammenhangDrews, Kai Holger et al. | 2006
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Zum Rechtsverhältnis zwischen dem Hamburger Containerschiffsmakler und seinem deutschen PrinzipalHoltappels, Peter et al. | 2006
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Zur Anwendbarkeit des § 439 Abs. 1 S. 2 HGB auf FrachtansprücheKöper, Roman et al. | 2006
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Das Pfandrecht des Frachtführers in der Krise des Absenders -- Erwerb einer insolvenzfesten Rechtsposition?Bräuer, Gregor et al. | 2006
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Entscheidungen - Allgemeines Frachtrecht - § 286 ZPO - Die Zahlung eines Teilbetrages auf eine geltend gemachte Schadensersatzforderung kann ein sog. Zeugnis des Schuldners wider sich selbst darstellen und somit zu einer Umkehr der Beweislast führen. Ein solches >>Zeugnis gegen sich selbst<< ist anzunehmen, wenn die Leistung den Zweck hat, dem Gläubiger Erfüllungsbereitschaft anzuzeigen, um diesen dadurch von Massnahmen abzuhalten oder ihm den Beweis zu erleichtern - BGH, 1.12.2005 - I ZR 284-02| 2006
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Entscheidungen - Allgemeines Frachtrecht - §§ 425, 435, 459 HGB; § 54 ADSp a. F; § 254 BGB - Die Vorschrift des § 425 Abs. 2 HGB greift den Rechtsgedanken des § 254 BGB auf und fasst alle Fälle mitwirkenden Verhaltens des Ersatzberechtigten in einer Vorschrift zusammen. Ein mitwirkender Schadensbeitrag des Versenders kann sich daraus ergeben, dass er eine Wertdeklaration unterlassen oder von einem Hinweis auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens abgesehen hat - BGH, 1.12.2005 - I ZR 46-04| 2006
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Entscheidungen - Strassentransport - § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB - Ein Mitverschulden wegen Absehens von einem Hinweis auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens (§ 254 Abs. 2 Satz 1 BGB) setzt nicht die Feststellung voraus, dass der Frachtführer Wertsendungen generellsicherer befördert. Die Kausalität des Mitverschuldenseinwands nach § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB kann nur verneint werden, wenn der Transporteur trotz eines Hinweises auf den ungewöhnlichen Wert des Gutes keine besonderen Massnahmen ergriffen hätte - BGH, 1.12.2005 - I ZR 265-03| 2006
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Entscheidungen - Strassentransport - Art. 29 CMR; § 254 BGB - Zum Mitverschuldenseinwand des Frachtführers im Falle eines qualifizierten Verschuldens im Sinne von Art. 29 CMR - BGH, 15.12.2005 - I ZR 95-03| 2006
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Entscheidungen - Spedition - § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB - Die Frage, ob ein ungewöhnlich hoher Schaden i. S. von § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB droht, kann regelmässig nur unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls beurteilt werden, wobei massgeblich auf die Sicht des Schädigers abzustellen ist. Zu berücksichtigen ist insbesondere, in welcher Höhe der Schädiger Haftungsrisiken einerseits vertraglich eingeht und andererseits von vornherein auszuschliessen bemüht ist. Weiterhin ist in Rechnung zu stellen, welche Höhe Schäden erfahrungsgemäss -- also nicht nur selten -- erreichen - BGH, 1.12.2005 - I ZR 31-04| 2006
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Entscheidungen - Spedition - §§ 51 a, 54 ADSp a. F; § 254 BGB - Der Einwand des Mitverschuldens wegen unterlassener Wertdeklaration scheitert nicht bereits dann an der fehlenden Kausalität, wenn auch bei wertdeklarierten Sendungen ein Verlust nicht vollständig ausgeschlossen werden kann - BGH, 15.12.2005 - I ZR 303-02| 2006
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Entscheidungen - Andere Rechtsfragen - § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB - Wer sich als Schuldner einer (tatsächlich bestehenden) Forderung in der Person des Gläubigers irrt und dementsprechend auch irrtümlich annimmt, dieser habe die Forderung an einen Dritten abgetreten, kann das, was er an den Dritten als den vermeintlichen neuen Gläubiger geleistet hat, unmittelbar von diesem kondizieren - BGH, Urteil vom 26.1.2006 - I ZR 89-03| 2006
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Entscheidungen - Andere Rechtsfragen - § 286 Abs. 1, § 398 BGB; § 288 Abs. 2 BGB a. F - Legt es der übereinstimmende Parteivortrag nahe, dass es sich bei einer Abtretung um eine Sicherungszession gehandelt haben könnte und es deshalb hinsichtlich des geltend gemachten Verzugsschadens nicht auf die Verhältnisse bei dem Zessionar, sondern auf diejenigen beim Zedenten ankommt, bedarf es konkreter Feststellungen zur Rechtsnatur der Zession - BGH, 9.2.2006 - I ZR 70-03| 2006
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Buchbesprechung Beck'scher AEG-Kommentar, 2006Hermes, Georg et al. | 2006
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Entscheidungen - Andere Rechtsfragen - § 544 ZPO; § 26 Nr. 8 EGZPO - Sind Gründe für die Zulassung einer Revision dargelegt, mit welcher ein 20.000 Euro übersteigender Wert der Beschwer geltend gemacht werden soll (§ 26 Nr. 8 EGZPO), ist ein Zulassungsgrund aber nur für einen Teil des Streitstoffs gegeben, ist die Revision hierauf beschränkt zuzulassen, auch wenn der verbleibende Wert der Beschwer unter 20.000 Euro liegt. Dies gilt auch, wenn der nach § 26 Nr. 8 EGZPO massgebliche Wert der Beschwer sich erst aus einer Addition des Werts von rechtlich selbständigen Ansprüchen ergibt - BGH, 13.3.2006 - I ZR 105-05| 2006