Mehrwertdienstleistungen und ihre rechtliche Einordnung (Deutsch)
- Neue Suche nach: Valder, Hubert
- Neue Suche nach: Valder, Hubert
In:
Transportrecht
;
31
, 10
;
383-387
;
2008
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ISSN:
- Aufsatz (Zeitschrift) / Print
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Titel:Mehrwertdienstleistungen und ihre rechtliche Einordnung
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Beteiligte:Valder, Hubert ( Autor:in )
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Erschienen in:Transportrecht ; 31, 10 ; 383-387
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Verlag:
- Neue Suche nach: Hermann Luchterhand Verlag GmbH
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Erscheinungsort:Kriftel
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Erscheinungsdatum:01.01.2008
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Format / Umfang:5 pages
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ISSN:
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Medientyp:Aufsatz (Zeitschrift)
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Format:Print
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Sprache:Deutsch
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Schlagwörter:
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Datenquelle:
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Inhaltsverzeichnis – Band 31, Ausgabe 10
Zeige alle Jahrgänge und Ausgaben
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Symposium über Logistikrecht der Deutschen Gesellschaft für Transportrecht — EinführungHerber, Rolf et al. | 2008
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Rechtliche Handhabung typengemischter VerträgeTemme, Jürgen et al. | 2008
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Probleme bei der Vertragsgestaltung aus Sicht eines LogistikdienstleistersGilke, Stefanie et al. | 2008
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Mehrwertdienstleistungen und ihre rechtliche EinordnungValder, Hubert et al. | 2008
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Anmerkungen zur neueren Rechtsprechung zum LogistikrechtWieske, Thomas et al. | 2008
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Entscheidungen - Allgemeines Frachtrecht - § 425 Abs. 2 HGB; § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB - 1. Im Regelfall ist davon auszugehen, dass der Frachtführer bei einem Hinweis auf den ungewöhnlich hohen Wert des Transportgutes entweder besondere Sicherungsmaßnahmen zum Schutz des Gutes vor Verlust ergriffen oder den Transportauftrag abgelehnt hätte. — Die Haftungsabwägung nach § 254 BGB darf nicht schematisch erfolgen, sondern muss alle festgestellten Umstände des Einzelfalls berücksichtigen - BGH 3.7.2008 - I ZR 205-06| 2008
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§ 425 Abs. 2 HGB; § 254 Abs. 1 und 2 BGB - So weit die Haftung eines Paketbeförderungsdienstes in Rede steht, ist bei der Haftungsabwägung nach § 254 BGB und § 425 Abs. 2 HGB zu beachten, dass sich Verbotsklauseln in ihren Voraussetzungen und in ihren Folgen deutlich von Haftungsbegrenzungsklauseln unterscheiden - BGH 3.7.2008 - I ZR 132-05| 2008
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HGB § 425 Abs. 2; BGB § 254 Abs. 1 und 2 - Die Haftungsabwägung nach § 254 BGB und § 425 Abs. 2 HGB darf, auch so weit die Haftung eines Paketbeförderungsdienstes in Rede steht, nicht schematisch erfolgen, sondern muss alle festgestellten Umstände des Einzelfalls berücksichtigen. Dabei darf das einem Versender anzulastende Verschulden nach § 254 Abs. 1 BGB nicht grundsätzlich schwerer gewichtet werden als das einem Versender anzulastende Verschulden nach § 254 Abs. 2 BGB - BGH 3.7.2008 - I ZR 183-06| 2008
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§ 435 HGB; § 254 Abs. 2 BGB - Zum Mitverschulden des Absenders bei leichtfertiger Schadensverursachung durch den Frachtführer - BGH 3.7.2008 - I ZR 204-06| 2008
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§ 425 Abs. 1 HGB - Die Ablieferung an den entladepflichtigen Empfänger ist bereits bewirkt, wenn der Fahrer ihn in die Lage versetzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben, und wenn der Empfänger die Sachherrschaft übernimmt - OLG Hamm 19.6.2008 - 18 U 98-07| 2008
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Straßentransport - Art. 29 CMR; § 254 Abs. 2 BGB - Zum Mitverschulden des Absenders bei leichtfertiger Schadensverursachung durch den Frachtführer - BGH 3.7.2008 - I ZR 210-05| 2008
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Art. 17 Abs. 1, Art. 23 Abs. 3 CMR - Vermeidbarkeit eines Diebstahls von Digitalkameras, wenn ein lediglich mit einem Anhängerkupplungsschloss gesicherter Anbänger 3 Stunden ohne Aufsicht abgestellt wird. — Ein Mitverschulden durch unterlassenen Hinweis auf besondere Schadenshöhe führt nicht zu einer Quotelung der Haftungshöchstsumme - Saarländisches OLG, 16.7.2008 - 5 U 34-08-3| 2008
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Lufttransport - Art. 13 Abs. 3, Art. 18 Abs. 1 WA 1955 - Der Schadenersatzanspruch wegen des Verlusts vertretbarer Sachen unter Anwendung deutschen Rechts bemisst sich grundsätzlich nach den von dem Empfänger für die Wiederbeschaffung gleichwertiger Sachen aufzuwendenden Kosten. Ein Anspruch auf Schadensersatz in Höhe des höheren Wiederbeschaffungswerts besteht nur, wenn der Empfänger seinerseits seinen Kunden gegenüber in diesem Umfang zum Schadensersatz verpflichtet ist - BGH 3.7.2008 - I ZR 218-05| 2008
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Veranstaltungsbericht - Symposium und Mitgliederversammlung der Deutschen Gesellschaft für Transportrecht| 2008