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Januar 1986 tritt die neue Medizingeraeteverordnung in Kraft (MedGV). Die zunehmende Technisierung der Medizin machte dies erforderlich. Doch bedeutet das Mehr an Sicherheit auch einen erhoehten Arbeitsaufwand fuer das Krankenhauswesen. In der Verordnung werden 2 Bereiche grundsaetzlich unterschieden: a) Ansprache von Hersteller und Importeure, b) besondere Vorschriften fuer den Betreiber. Medizinisch-technische Geraete werden in der neuen Verordnung in 4 Gruppen aufgezeigt, abhaengig von Gefaehrdungsgrad und Sicherheitsrisiko. Herausragend sind die Gruppen 1 und 3. Hierfuer bestehen besondere Pflichten des Betreibers (z.B. Einweisung des Personals, vorgeschriebene sicherheitstechnische Kontrollen). Die entstehenden Gesamtkosten fuer den Betreiber, sind nach Meinung des Autors, gemessen am Gesamtvolumen der Krankenhauskosten durchaus vertretbar.