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Nicht nur in der chemischen Industrie sollte die Unfallsicherheit bereits zu Beginn der Planung und Entwicklung und nicht erst am Schluss dieser Arbeiten beruecksichtigt werden. Empfohlen wird ein dreistufiges Vorgehen: 1. Identifizierung der Gefahren; 2. Bewertung der Gefahr; 3. Schutzmassnahmen. Zur Identifizierung der Gefahren werden Anlagenkomplexe in einzelne Anlagengruppen unterteilt undd ie dort auftretenden Gefahren bestimmt. Sodann wird der Gefahrenfaktord er verwendeten Materialien festgelegt, wobei bestimmte chemische und physikalische Eigenschaften der Stoffe (Flammpunkt, Entzuendungstemperatur u.a.) herangezogen werden. Hieraus und aus den Verfahrenseigenarten wird die Gefahrenklasse bestimmt. Danach richten sich die Schutzmassnahmen: Brandmauern, Trennung elektrischer und verfahrenstechnischer Anlagen, Einsatz von Gasspuergeraeten, Explosionsschutzwaende. (Unkelbach)