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Die Richtlinie gilt fuer neue Steinkohlen-Brikettfabriken, die mit Bindemittelzusatz arbeiten. Sie umfasst die Anlagen und Einrichtungen zur Verarbeitung der Brikettierkohlen und der erforderlichen Zusatzstoffe von ihrer Anlieferung bis zur Verladung der Fertigprodukte. Begriffsbestimmungen zur Emissionsminderung bei Steinkohlen-Brikettfabriken. Technologie der Steinkohlen-Brikettfabriken: Arbeitsweise der Anlagen (Verfahren unter Verwendung von Bindemitteln auf Steinkohlenbasis und petrochemischer Basis; Verfahren unter Verwendung von Sulfitablauge als Bindemittel); Entstehen von Luftverunreinigungen; Betriebsdaten vorhandener Steinkohlen-Brikettieranlagen (Flugstromtrocknung; Mischeinrichtungen; Pressen). Technische Moeglichkeiten zum Vermindern der Emissionen: staubfoermige Emissionen (Raumentstaubung; Bruedenentstaubung; Schwadenentstaubung; Beispiel fuer die Entstaubung einer Steinkohlen-Brikettfabrik bei Verwendung von Bindemitteln auf Steinkohlenbasis und bei Verwendung von Sulfitablauge als Bindemittel); gasfoermige Emissionen. Beschraenkung der Emissionen. Anleitung fuer Emissionsmessungen* Betriebsbedingungen waehrend der Messungen; Durchfuehren der Messungen (Messdauer; Messgroessen; Betriebszustand waehrend der Emissionsmessungen); Auswerten der Messungen. (Gentzsch)