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In der Bundesrepublik sind gleichwertig nebeneinander zwei Regelwerke in Kraft, naemlich die Strassenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und die Richtlinie der Europaeischen Gemeinschaften ueber die Betriebserlaubnis fuer Kraftfahrzeuge und ihre Anhaenger mit ihren Einzelrichtlinien. Der einschlaegige Paragraph der StVZO enthaelt in der gegenwaertigen Fassung den unbestimmten Rechtsbegriff 'Geraeuschentwicklung nach dem jeweiligen Stand der Technik'. Die neuen Richtlinien von 1980 machten die StVZO inhaltsgleich mit den EG-Richtlinien. Doch diese EG-Richtlinie ist am 13.4.81 verschaerft worden, damit sind beide Regelwerke nach Formalien und Inhalt wieder unterschiedlich. Vorgeschlagen wird ein Absatz 3 zum Paragraph 49 der StVZO der den Begriff 'Laermarmes Kraftfahrzeug' enthaelt. Diese Fahrzeuge muessen dem in Anlage XXI festgelegten hohen Stand moderner Laermminderungstechnik entsprechen, also sehr leise sein. Die Arbeitsgruppe ERGA-Noise soll ermitteln und bewerten. Das Mandat der Arbeitgruppe lautet, Optionen fuer Grenzwertabsenkungen darzustellen einschliesslich der damit verbundenen technischen Moeglichkeiten und der Umweltaspekte.