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Ueberarbeitet und zusammengefasst fuer die Verfahren Gasschweissen (bisher Teil 2) und Schutzgasschweissen (bisher Teil 3) enthaelt die vorliegende Norm Fugenformen fuer Kupfer und Kupferlegierungen. Die Zusammenfassung der Fugenformen fuer die genannten Verfahren schafft eine Uebersicht ueber gemeinsame und abweichende Festlegungen. Die Zusammenfassung wurde moeglich, weil die Zahlenwerte fuer die die Fugenformen kennzeichnenden Merkmale wie Oeffnungswinkel, Spalt und Steghoehe mit Ruecksicht auf die breite Anwendung in weiten Grenzen festgelegt wurden. Die Auswahl der Fugenformen ist freigestellt, weil sie im wesentlichen abhaengig ist von Werkstoff, Schweissposition und Schweissverfahren unter der Voraussetzung, dass die Querschnitte voll angeschlossen werden. Festgelegt sind Masse fuer uebliche Fugenformen fuer verschiedene Werkstueckdickenbereiche, die in der Regel den guenstigsten Schweissbedingungen entsprechen. Die Werkstueckdicken sind nur nach technischen, nicht nach wirtschaftlichen Ueberlegungen festgelegt, weil die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit haeufig vom Anwendungsfall abhaengt. Jeder Fugenform ist eine Kennzahl zugeordnet, die Grundlage der Bezeichnung ist. Damit lassen sich die genormten Fugenformen korrekt und eindeutig angeben. Sofern die Masse fuer die kennzeichnenden Merkmale fuer besondere Anwendungen eingeengt werden muessen, sind Zusatzangaben moeglich oder - in besonderen Faellen - Detaildarstellung noetig. Die Benennungen der Fugenformen sind abgestimmt mit DIN 1912. (BAM-DS)