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Der Beitrag gibt einen Überblick zur Erarbeitung von Prüfkriterien für die Beurteilung der ökotoxikologischen Qualität von Recyclingprodukten, Halbzeugen und Granulaten. Die Ergebnisse der Untersuchungen sollen Bedenken potenzieller Nutzer von Recyclingprodukten ausräumen können. Genannt werden vorhandene Gütesiegel, wie die Initiativen in Österreich (ÖFI) und RAL-GZ 717. Vorgestellt werden die Durchführungsbestimmungen für die Verleihung des Prüfsiegels, aufbauend auf die Ergebnisse des Arbeitskreises 'Gütezeichen für Kunststoff-Recyclingprodukte aus Thüringen'. Der Geltungsbereich bezieht sich auf Fertigprodukte und Halbzeuge, die aus thermoplastischen Kunststoffrecyclaten definierter Herkunft (außer PVC) hergestellt werden, sowie für Regranulate, Regenerate und Agglomerate definierter Herkunft. Das Eingangsmaterial der Recyclate wird mit dem im Abfallrecht definierten Begriff 'Abfall zur Verwertung beschrieben. Nicht enthalten sind Stoffe, die im Produktionsprozess, also anlagenintern, im Kreislauf geführt werden. Die Anforderungen an die Prüfsiegelbenutzer sind u.a.: Zertifizierung des Qualitätsmanagmentsystems des Betriebes nach ISO 9000f zur Sicherung gleichbleibender Produktqualität - die Erklärung zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zum Umweltschutz - die Bereitstellung von fach- und sachkundigem Personal in Schlüsselfunktionen - die klare Zuständigkeitsregelung des Betriebspersonals in Schlüsselfunktionen in einem Organigramm. Die Festlegung der Prüfparameter und der Grenzwerte wird beschrieben. Zu den Prüfparametern gehören die Eluatprüfung (anorganische und organische Stoffe - Unbedenklichkeitswert; Eingreifwert; Hauptprüfung; Überwachungsprüfung, ökotoxikologische Prüfung) und chemische und organoleptische Prüfungen für Feststoffe.