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Die folgenden Software-Anforderungen sind abgestimmt auf Messgeräte und Zusatzeinrichtungen für Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme und sind ein Anhang zur PTB-A 50.7. Sie sind abgeleitet aus dem WELMEC-Leitfaden 7.1 'Software' und beruhen damit auf der MID, Anhang 1 und den messgerätespezifischen Anforderungen der Anhänge MI-001 bis MI-004. Die Anforderungen entsprechen den anerkannten Regeln der Technik. Sie wurden in schriftlicher Abstimmung von den Mitgliedern der Vollversammlung für das Eichwesen im April 2002 verabschiedet. Dieser Anhang zur Anforderung A50.7 gilt für die im WELMEC-Leitfaden 7.1 definierten eichrechtlichen und technischen Kategorien (Geräteklasse 2). Die Bauart eines Messgerätes oder einer Zusatzeinrichtung, die von den aufgezeigten Anforderungen abweicht, wird zugelassen, wenn die gleiche Messsicherheit auf andere Weise gewährleistet ist. In diesem Fall werden die Anforderungen an die Bauart bei der Zulassung festgelegt (§ 16 Abs. 2 der Eichordnung). Inhaltsübersicht des vorliegenden Beitrags: 1. Vorbemerkung. 1.1 Kryptologische Begriffe. 2. Beschreibung der Geräteklasse 2. 3. Spezifische Software-Anforderungen für Geräteklasse 2. 3.1 Anforderungen an Funktionalität und Software-Struktur. 3.2 Anforderungen zum Schutz gegen zufällige Informationsverfälschungen und Manipulationen und zur Vermeidung von Bedienungsfehlern. 3.3 Anforderungen zur Konformität zwischen Bauartmuster und Seriengerät. 3.4 Prüfbarkeit. 3.5 Geforderte Dokumentation zur Zulassungsprüfung. 4. Grundlegende Software-Anforderungen nach WELMEC-Leitfaden 7.1.
Anhang PTB-A 50.7-2 - Software-Anforderungen an Messgeräte und Zusatzeinrichtungen gemäß PTB-A 50.7 - Geräteklasse 2: Gerät mit Datenübertragung über Kommunikationsnetzwerke