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Das Urheberrecht stammt in seinen Grundzügen aus dem 19. Jahrhundert und hatte zum Ziel, dem geistigen Schöpfer eines Werkes die Entscheidungsgewalt über die Verwertung dieses Werkes zu verschaffen. Am Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht beschäftigt man sich mit Problemen des Urheberrechts, insbesondere im Blick auf die digitale Speicherung und Kopie von Werken und die aktuelle Novellierung des Urheberrechts. Nach einem kurzen Abriss der historischen Entwicklung geht der Beitrag auf die besonderen Probleme der Digitalisierung ein: die Möglichkeit der verlustfreien Kopie gefährdet das Rechtsgleichgewicht. Ein weiteres Thema sind die technischen Sperren (z.B. Kopierschutz); diese greifen oft zu weit, indem sie auch die legale Nutzung der Daten (z.B. Abspielen einer CD im Auto) einschränken. Grundsätzlich muss festgestellt werden, dass die bisherigen Novellierungen des Urheberrechts nur neue Probleme aufwerfen, jedoch dem Urheber keinen wirklichen Nutzen bringen. Zum Abschluss des Beitrags werden Anforderungen an eine sinnvolle Regelung des Urheberrechts formuliert.