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Zwei Gesetzgebungsinitiativen der Europäischen Kommission haben in den Jahren 2002 und 2003 zur Gestaltung des Patentrechts wesentliche Verfahrensschritte in den Rechtsetzungsorganen Rat der Europäischen Union und Europäisches Parlament durchlaufen. Dabei handelt es sich um Vorschläge der Kommission für eine Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen (Softwarepatent-RL) und für eine Verordnung über das Gemeinschaftspatent (Gemeinschaftspatent-VO). An der geplanten Softwarepatent-RL sind Rat und Parlament gleichberechtigt beteiligt. Der ZVEI (Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie) hat in verschiedenen Stellungnahmen an Rat und Parlament den Richtlinienvorschlag grundsätzlich begrüßt, jedoch ein Zurückbleiben hinter der heutigen Praxis des Europäischen Patentamtes bemängelt. Außerdem drängt der ZVEI aus Gründen der Klarheit gerade auch für KMU und mittelständische Unternehmen auf eine nähere Umschreibung des technischen Beitrags in dem zukünftigen Gemeinschaftsrechtsakt. Industrie und mit ihr der ZVEI fordern außerdem seit langem ein einheitliches Gemeinschaftspatent mit deutlichen Kostenvorteilen gegenüber dem bereits existierenden Europäischen Patent im Rahmen des EPÜ, um im Schutz von Innovationen gegenüber den Partnern in den USA und Japan Gleichheit herzustellen und weitere Innovationsanreize in Europa zu schaffen. Am 3. März 2003 legte der Rat für Wettbewerbsfähigkeit die Grundlinien für ein zukünftiges Gemeinschaftspatent fest. Doch der Kompromiss der Mitgliedstaaten wird zur Stärkung der europäischen Industrie nicht viel beitragen. Der ZVEI hat vor der entscheidenden Ratssitzung in einer Stellungnahme an den Rat noch einmal die für die Elektrotechnik- und Elektronikindustrie wesentlichen Anforderungen an ein Gemeinschaftspatent deutlich gemacht.