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Die PTB-Anforderungen PTB-A 20.1 an Elektrizitätszähler und deren Zusatzeinrichtungen für die Zulassung zur innerstaatlichen Eichung entsprechen den anerkannten Regeln der Technik. Diese Anforderungen wurden von der Vollversammlung für das Eichwesen 2003 verabschiedet und ersetzen die bisherigen PTB-A 20.1, Ausgabe Dezember 2001. Die Zulassung für Elektrizitätszähler und für Zusatzeinrichtungen wird von der PTB erteilt, wenn die Bauart den Anforderungen der Eichordnung einschließlich der Anlage 20 Abschnitt 1 Teil 2 sowie der PTB-A 20.1 entspricht. Die Bauart eines Elektrizitätszählers bzw. einer Zusatzeinrichtung, die von diesen Anforderungen abweicht, wird zugelassen, wenn die gleiche Messsicherheit auf andere Weise gewährleistet ist. Die Richtlinie gliedert sich in die Kapitel 'Elektrizitätszähler' (Bauanforderungen, Aufschriften (Angabe der Zähler- und Netzart, Angabe der Nenn- und Grenzstromstärken bei Messwandlerzählern, Zähler mit Impulsgabeeinrichtung), Eichtechnische Prüfung) und 'Zusatzeinrichtungen' (Bauanforderungen, Anzeige und Aufschriften, Eichtechnische Prüfungen).