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Seit der Herausgabe der neuen Betonnormen im Juli 2001 wurden eine Reihe weiterer Normen und Richtlinien auf nationaler und europäischer Ebene veröffentlicht, die für die Verwendung von Flugasche als Betonzusatzstoff von Bedeutung sind. So steht die Herausgabe der europäisch harmonisierten Produktnormen für Flugasche, EN 450-1 in Verbindung mit EN 450-2, unmittelbar bevor. Die neuen Normen erlauben bei der Herstellung von Flugasche auf breiterer Ebene als bisher die Mitverbrennung von Ersatzbrennstoffen. Erweitert wurden auch die Möglichkeiten der Herstellung von Flugasche durch gezieltes Aufbereiten in entsprechenden Produktionsanlagen. Die Anrechnungsregeln für Flugasche nach DIN 1045-2 wurden in dem betrachteten Zeitraum um eine Reihe von Kompositzementen nach DIN 197-1 erweitert. In den Expositionsklassen XF2 und XF4 der neuen DIN 1045-2 darf Flugasche nach wie vor nicht auf den Wasserzementwert angerechnet werden. Um diese normative Inkonsistenz auszuräumen, wird derzeit umfangreiche Forschungsarbeit zum Frost- und Frost-Tausalz-Widerstand flugaschehaltiger Betone betrieben. Die Alkalirichtlinie des DAfStb enthält im Umgang mit Betonzusatzstoffen im Wesentlichen Unschädlichkeitskriterien. Hier sollen in Forschungsvorhaben Wirksamkeitsnachweise für Flugasche zur Vermeidung einer schädigenden Alkali-Kieselsäure-Reaktion geführt werden. Die Ergebnisse dieser Forschungsarbeiten tragen zukünftig sicherlich zu einer Erweiterung der Anwendungsmöglichkeiten von Flugasche im Betonbau bei. Bohrpfähle können in Kürze auch auf der Basis der europäischen Normen, DIN EN 1536 in Verbindung mit dem DIN Fachbericht 129, hergestellt und eingebaut werden. Die bauaufsichtliche Einführung dieser Regelwerke steht unmittelbar bevor. Die betontechnischen Anforderungen zur Herstellung flugaschehaltiger Bohrpfahlbetone wurden dabei im Wesentlichen aus den bisher bekannten und bewährten Regelungen übernommen. Mit der bauaufsichtlichen Einführung der DAfStb-Richtlinie 'Selbstverdichtender Beton' und der geplanten Veröffentlichung der DAfStb-Richtlinie 'Massige Bauteile aus Beton' werden die Anwendungsmöglichkeiten in neuen wie auch in klassischen Gebieten des Flugascheeinsatzes erweitert.