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Wer sich als Bilanzbuchhalter selbständig macht, ist Unternehmer und muss sich im Wettbewerb behaupten. Wie die Praxis zeigt, kann das allzu leicht schiefgehen: Eine zu aggressive Werbung oder schlichte Unachtsamkeit bei der Verwendung der Berufsbezeichnung rufen Mitbewerber auf den Plan, die sich ihrerseits gegen (unfairen) Wettbewerb schützen wollen. Es drohen nicht nur Abmahnungen und Unterlassungsklagen durch Steuerberater, deren Kammern oder andere Bilanzbuchhalter. Befugnisüberschreitungen können zu empfindlichen Regressforderungen durch ehemalige Kunden führen. In einer dreiteiligen Beitragsreihe wird dargestellt, was selbständige (Bilanz-)Buchhalter dürfen, was sie besser bleiben lassen und wie sie sich im Falle eines Angriffs richtig verhalten. Nach den Befugnissen im ersten Teil der Reihe in BBK 23/2009 zeigt dieser zweite Teil, was bei der Gestaltung der Werbemittel zu beachten ist.