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Noch wird lediglich unter 0,5 % des in Deutschland produzierten Biogases über derzeit 28 Biogasanlagen in Erdgasnetze eingespeist. Es ist aber das erklärte Ziel der Deutschen Bundesregierung, die Einspeisung von jährlich 6 Mrd Kubikmeter bis 2020 und jährlich 10 Mrd Kubikmeter bis 2030 in die Erdgasnetze der öffentlichen Versorgung umzusetzen. Dazu hat der nationale Gesetzgeber mit der Änderung der GasNZV im Frühjahr 2008 die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einspeisung von Biogas in das öffentliche Erdgasnetz z.B. mit Blick auf die vorrangige Anschlussregelung und der Investitions-/Kostenteilung deutlich verbessert. Diese verbesserten Bedingungen sind seitdem in einer steigenden Anzahl von Einspeiseprojekten spürbar. Der Beitrag fokussiert auf den Verantwortungsbereich eines Erdgas-Netzbetreibers im Zuge der Errichtung einer Biogas-Einspeiseanlage. Dazu werden die wesentlichen Inhalte und Eingangsgrößen der Prüfung zum Netzanschlussbegehren dargestellt. Weiterhin werden einige beispielhafte und konkrete Erfahrungen im Zuge von realen Planungen und Errichtungen von Biogasanlagen aufgezeigt. Abschließend werden die jeweiligen Investitions- und Kostenträgerschaften des Anschlussnehmers und des Netzbetreibers präsentiert.