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Im Jahr 2013 beginnt für den europäischen Emissionshandel die dritte Handelsperiode, die bis zum Jahr 2020 andauern wird. Der Beitrag gibt hierzu einen Überblick über die wichtigsten neuen Regeln. Die Ausführungen beziehen sich dazu auf folgende Schwerpunkte: (1) Ausweitung des Emissionshandels, (2) europäisch einheitliche Zuteilungsregeln, (3) Sanktionen sowie (4) Betreiberwechsel. So sollen z.B. zukünftig nur noch solche Abfallverbrennungsanlagen aus dem Emissionshandel ausgenommen werden, die als Brennstoffe entweder zu mindestens 75 % gefährliche Abfälle pro Verbrennungslinie einsetzen oder aber Siedlungsabfälle verbrennen, deren unterer Heizwert pro Verbrennungslinie im Jahresdurchschnitt bei höchstens 13000 Kilojoule/kg liegt. Dies würde viele EBS (Ersatzbrennstoff)-Anlagen zum Emissionshandel verpflichten. Ab 2012 wird auch der europäische Luftverkehr vom Emissionshandel erfasst. Einbezogen sind Betreiber von Luftfahrzeugen, deren Maschinen auf Flugplätzen der EG starten und landen.