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Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist seit Ende 2009 verbindlich in Kraft. Die noch offenen Punkte für das Inverkehrbringen von Bausatzaufzügen und für Aufzüge, die während der Bauphase genutzt werden, konnten geklärt und praxisgerechte Wege gefunden werden. In der Überarbeitung der Aufzugsrichtlinie sind nach derzeitigem Entwurfstand keine wesentlichen Änderungen in Bezug auf die Produktanforderungen und die Konformitätsbewertungsverfahren zu erwarten. Auch im Bereich der Umweltrichtlinien sind derzeit keine Vorhaben geplant, die sich in den kommenden Jahren auf Aufzüge auswirken könnten. Im Bereich der europäischen Normung sind einige Projekte in Bearbeitung, die in den nächsten Jahren starke Konsequenzen für die Aufzugstechnik haben werden. Insbesondere infolge der Überarbeitung der EN 81-1 und EN 81-2 und Überführung in die neuen Teile EN 81-20 und EN 81-50 werden viele Aufzugskomponenten überarbeitet und angepasst werden müssen. Durch die neuen Normen prCEN/TS 81-76 für Evakuierungsaufzüge und prEN 81-77 für Aufzüge in erdbebengefährdeten Gebieten werden zusätzliche Anwendungen standardisiert, die bisher von Europäischen Normen nicht abgedeckt waren. Mit den Teilen 1 und 2 der prEN ISO 25745 sind internationale Normen zur Messung und Klassifizierung der Energieeffizienz von Aufzügen in Vorbereitung.