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Hohlraumbildung im Untergrund und dadurch verursachte Gebäudeschäden nach Erdwärmebohrungen haben das Umweltministerium Baden-Württembergs im August 2011 veranlasst, ein Verbot des Verbindens zweier Grundwasser führender Schichten mit geothermischen Sonden auszusprechen. Danach fanden zwischen Vertretern des Ministeriums, der Versicherungswirtschaft und der Geothermiebranche Gespräche statt, nach denen Qualitäts- und Versicherungsstandards für Geothermiebohrungen festgelegt, ein Schulungskonzept für Bohrgeräteführer und Sachverständige erarbeitet und eine Notfall-Hotline für Bohrunternehmer eingerichtet wurden. In der Folge wurde das genannte Verbot aufgehoben. Die Qualitäts-Leitlinien werden sich an der Richtlinie VDI 4640 "Thermische Nutzung des Untergrundes" orientieren. Jedes Bundesland hat dazu eine eigene Unterlage erstellt. Im Beitrag werden einige Grundzüge der VDI 4640 näher erläutert. Dabei geht es insbesondere um rechtliche Fragen, die Berechnung der Sondenlängen bei einem bestimmten Wärmebedarf und die Dimensionierung der Erdwärmesondenanlage in einer solchen Weise, dass langfristig konstante und stabile Temperaturverhältnisse im Untergrund herrschen. Es wird empfohlen, in der Planung ein intelligentes Simulationsprogramm zur Darstellung der voraussichtlichen Temperaturschwankungen im Erdreich über Zeiträume von 10 bis 20 Jahren zu nutzen. Ab sofort ist eine verschuldensunabhängige Versicherung verfügbar, die Haus- und Wohnungseigentümer bei Gebäudeschäden durch Geothermiebohrungen bis zu einer Summe von 1 Million Euro absichert.