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An vielen Structural Glazing-Systemen wurden Versuche durchgeführt, mit denen die Funktionsfähigkeit der strukturellen Klebung nachgewiesen werden konnte. Hierunter versteht man eine Verglasung, bei der transparente oder opake Glasscheiben oder Glaselemente durch Klebung miteinander oder mit einem Rahmen verbunden sind. Als Prüfvorschrift diente das Programm der CEN/TC 129/WG 16, mittlerweile prEN 13022 Teil 1 bis 4, sowie die ETA Richtlinie ' Draft Guideli ne for European Technical Approval for Structural Sealant Glazing Systems'. Nach diesen europäischen Prüfvorschriften wurde die Eignung von Klebstoffen und das Haftverhalten zu den Haftflächen Glas mit und ohne anorganischen Beschichtungen, sowie das Haftverhalten zu anodisch oxidierten Aluminiumoberflächen überprüft. Mit positivem Prüfnachweis konnte der Systeminhaber die Eignung nachweisen und die Bauaufsichtsbehörde oder eine objektbezogene Zustimmung im Einzelfall oder eine generelle 'Bauaufsichtliche Zulassung' erteilen. Von Structural Glazing-Systemen auf anorganische Haftflächen sind bis heute keine Schäden, die durch Adhäsionsverlust der Klebung ausgelöst wurden, bekannt. Es soll geklärt werden, ob Gas mit organis chen Beschichtungen als Haftfläche geeignet ist, da sowohl positive als auch negative Erfahrungen vorliegen. Zusammenfassend ist dazu festzustellen, daß typische Structural Glazing Proben, die mit der eingesetzten zusätzlichen Dehnung von 1,5 mm versehen werden, den Anforderungen nicht standhalten können. Die gleichzeitige Belastung mit hoher Temperatur , hoher Luftfeuchte und einwirkenden Zugkräften konnte von keiner der überprüften Glasbeschichtungen aufgenommen werden. Der Kohäsionsbruch im Klebstoff mit > 90 % wird nicht erreicht. Das Belastungsniveau im Prüfprogramm läßt daher keine Charakterisierung der Haftung auf organisch beschichtetem Glas zu.