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Für Sonnenbatterien als Dachanlage von Gebäuden werden zur Speisung der Wechselstromverbraucher Wechselrichter gebraucht. Wird die Anlage mit dem öffentlichen Stromnetz gekoppelt, so sind die Sicherheitsvorschriften (VDE-Vorschriften) und die VDEW-Richtlinien einzuhalten. In der Arbeit werden diese Anforderungen beschrieben, die die Netzrückwirkung durch die Kundenanlage verhindern sollen. Es sind dies: für Leistungen <= 5 kW ist einsträngiger Anschluß erlaubt, für Wechselrichter dieser Leistung entfällt die Übergabe-Schaltstelle, der Wechselrichter muß eine Spannungsüberwachung besitzen, es muß ein allpoliger, kurzschlußfester Schalter die Netztrennung ermöglichen, der Leistungsfaktor muß zwischen 0,9 kapazitiv und 0,8 induktiv liegen, ferner sollen die Rückwirkungen auf das Netz durch Oberschwingungen, Spannungsschwankungen und Flicker klein sein. In einer Tabelle werden die Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit der Wechselrichter angegeben. Es wird gezeigt, daß der Wechselrichter der Firma Solwex diese Anforderungen erfüllt. Da in Deutschland die Sonnenbatterien die längste Zeit im Teillastbetrieb arbeiten, wurde der Wechselrichter so ausgelegt, daß sein Wirkungsgrad bei 0,1 Nn 86 %, bei 0,2 Nn 90 % und bei >= 0,5 Nn > 92 % beträgt. Auf die Spannungssicherheit des Gleichstromteiles und die gute elektromagnetische Verträglichkeit des Wechselrichters wird hingewiesen.