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Die Berücksichtigung von Meßabweichungen bei der Qualitätsbewertung von Erzeugnissen beschränkt sich heute im wesentlichen auf die Auswahl der Prüfmittel für eine Meßaufgabe im Rahmen der Prüfplanung. Meist wird hierbei die 'Goldene Regel der Meßtechnik', die ein Verhältnis von u/T = 0,1 - 0,2 fordert, pauschal zugrunde gelegt. Teilweise wird für diese Entscheidung auch die Prüfmittelfähigkeit herangezogen. Verfügbare spezifische Normen und firmenübergreifende Richtlinien erlauben derzeitig keine einheitliche Vorgehensweise. Für die qualitative Bewertung von Fertigungsprozessen im Rahmen statistischer Prozeßanalysen, für die Erstellung und Führung von Qualitätsregelkarten bzw. für Entscheidungen über notwendige Prozeßeingriffe, werden Kenntnisse der Meßunsicherheit bzw. der Prüfmittelfähigkeit in der industriellen Praxis nicht genutzt. Die Beziehungen zwischen Kunden und Lieferanten sind dagegen durch zunehmende Anforderungen an der Erzeugnisqualität gekennzeichnet, die im Gegensatz zu bisher üblichen Fehleranteilen im %-Bereich nur noch Fehleranteile im ppm-Bereich (parts-per-million) zulassen. Es werden die theoretischen Grundlagen zur Erfassung der Meßabweichungen bzw. der Meßunsicherheit, der auf sie wirkenden Einflüsse und ihre Auswirkung auf die Qualitätsbewertung und -regelung von Fertigungsprozessen dargestellt.