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Diese Richtlinie dient als Leitfaden zur systematischen Beschreibung von Aufgaben der Sichtpruefung, deren Durchfuehrung automatisiert werden soll. Allgemeine Beschreibung der Aufgabenstellung unter Beruecksichtigung des Prueflings in seiner Umgebung, des Pruefbereichs, der Pruefaufgabe und der bisherigen Pruefung. Quantitative Beschreibung der Pruefaufgabe: Spezifizierung der Pruefaufgabe (Definition und Beispiele zur Quantifizierung von Pruefaufgaben; Vollstaendigkeit; Geometrie, wie Laenge, Form und Lage; Objekterkennung; raeumliche Anordnung; optische Eigenschaften; Stoerstellenerkennung, Oberflaechenpruefung und sonstige Pruefaufgaben); technische Einflussgroessen und Randbedingungen (Umgebungsbedingungen; Zeitbedingungen, Bewegungsablauf; Ordnungszustand; Zugaenglichkeit der Pruefstelle; gegenseitige Abhaengigkeit einzelner Pruefmerkmale; technische Schnittstellen; Ein-/Ausgabe und Dokumentation; Pruefsicherheit; Umruestbarkeit; Automatisierungsgrad; Variabilitaet der Objekteigenschaften; Systemspezifikationen). Wirtschaftliche Randbedingungen und Schema fuer ein Lastenheft. Beispiele fuer die Anwendung der Sichtpruefung: Bestueckungskontrolle von Leiterplatten; Lagerschildpruefung; Typisierung von Zuckerproben; Schwinghebelpruefung (Oberflaechenpruefung); Pruefung unbestueckter Leiterplatten; Pruefung von Sicherheitsscheiben auf korrekte Montage. Erlaeuterungen zur Arbeitsweise haeufig eingesetzter Sensoren. (Gentzsch)