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Für die einwandfreie technische Funktion von zwangsgeführten Hochregalanlagen ist eine optimale Abstimmung der drei maßgeblichen Gewerke Flurfördergerät, Regalsystem und Hallenboden unbedingt erforderlich. Für jeden der Faktoren sind Mindestanforderungen festzulegen, um ein Höchstmaß an Funktionssicherheit für den Betrieb zu gewährleisten. Die vereinbarten Mindestanforderungen müssen nach den neuesten Stand und den anerkannten Regeln der Technik regelmäßig erreichbar sein. Die einzelnen Systeme sind so zu wählen, daß Nachjustierungen, Nacharbeiten oder Nachrüstungen jederzeit möglich sind. Folgende Punkte werden behandelt: Untergrund, Tragbeton und Verschleißbelag. Nur ein voll in allen Punkten aufeinander abgestimmtes gemeinsam mit dem Planer und Betreiber vereinbarten Gesamtkonzept schützt den Bauherrn vor unnötigen Diskussionen und Auseinandersetzungen. (Cichy)