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Beschrieben werden Arbeitssituationen, die mit Schwingungsbelastungen verbunden sind und die dafür infrage kommenden Schutzmaßnahmen, einschließlich vorhandener oder vorbereiteter Reglerwerke. Dabei umfaßt der Arbeitsschutz technische, organisatorische, persönliche und arbeitsmedizinische Maßnahmen der Prävention. Der Kenntnisstand hierzu wurde aus dem nationalen und internationalen Fachschrifttum und den Regelwerken, aus Umfragen bei Wissenschaftlern, Fachausschüssen und für den Arbeitsschutz zuständigen Institutionen abgeleitet und bezog außer der Bundesrepbulik Deutschland 32 weitere Staaten ein. Prinzipiell ergaben sich keine systematischen Unterschiede hinsichtlich der Arbeitsschutzmerkmale zwischen Staaten, die dem Übereinkommen Nr.148 der International Labour Organisation beigetreten sind und solchen, die es noch nicht ratifiziert haben. Die Bundesrepbulik Deutschland nimmt zwar eine günstige Stellung ein; es sind aber noch weitere Verbesserungen des Schutzes gegenüber Vibrationen notwendig. Erkenntnisdefizite und künftige Forschungsaufgaben werden aufgezeigt, sowie Schlußfolgerungen gezogen, die Empfehlungen für weitere Präventivmaßnahme beinhalten.