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Die Prüfung von Pflanzenschutzmaschinen erfolgt in der BRD auf der Basis des Pflanzenschutzgesetzes vom 15.09.86 und der Pflanzenschutzmittelverordnung com 28.07.87. Sie erfolgt auf freiwilliger Basis nach Anmeldung und ist kostenpflichtig. Ein erster Schritt vor dem Abschluß eines Kaufvertrages könnte somit sein, sich rückzuversichern, ob eine Anerkennung oder Eintragung vorliegt. Eine Modernisierung der vorhandenen Technik ist unter den angespannten ökonomischen Bedingungen besonders zu begrüßen. Es werden 3 Varianten vorgeschlagen: Mindestvariante, 'Kann'-Variante und 'Luxus'-Variante. Folgende Probleme können beim Einsatz von Pflanzenschutzmaschinen aus Westeuropa auftreten: Einhalten der StVO/StVZO, Erfüllen bestimmter Sicherheitsanforderungen und technischer Details. Ein weiterer Aspekt ist der des Kundendienstes. Ein besonderer Wert sollte auf die praktische Einweisung gelegt werden. (Hohlfeld)