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Durch die politische Entwicklung wurde die Bundesrepublik zur Entwicklung eines neuen Gesamtkonzeptes der Energieversorgung gezwungen. Betroffen werden von diesen Veränderungen alle Bereiche, sowohl auf der Angebotsseite wie auch auf der Nachfrageseite. Da die Bundesrepublik teilweise bis zu 50 % vom Export abhängig ist, muß bei der Energiediskusison die Funktion des freien Welthandels berücksichtigt werden. Die in den tagespolitisch diskutierten Einzelfragen enthaltenen Aufgabenstellungen, Zielkonflikte und Lösungsmöglichkeiten müssen in ein Gesamtbild eingefügt werden. Sie müssen in Einklang gebracht werden mit dem Zieldreieck der Energiepoltik, die Energieversorgung sicherzustellen, so preisgünstig wie möglich und unter Beachtung von Umweltschutz und Ressourcenschonung. Da wir nicht wissen, was die Zukunft bringen wird, muß ein Grundsatz der Politik sein, Maßnahmen, die nach gegenwärtigem Informationsstand und aus den heutigen Vorsorgedenken ergriffen werden, reversibel zu gestalten. Priorität haben die Integration der neuen Bundesländer in eine einheitliche Energiepolitik, Fragen von Energie, Umwelt und Klimaschutz, die Kohlepolitik, der Beitrag der Kernenergie, die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes und die energiepolitischen Vorhaben in der EG.