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Bei der Planung von Windparks sind Ökologische Gutachten zur Bewertung des Eingriffs in die Natur und Landschaft zwingend vorgeschrieben. Als Bestandsaufnahme haben sich Rast- und Zugvogelkartierungen an mindesten 8 Terminen, Brutvogelkartierung an mindestens 4 Terminen, eine Nutzungskartierung und die Erfassung besonders schützenswerter Vegetation auf Kabel- und Straßentrassen und an den Anlagen-Standorten bewährt. Bei der Bewertung des Vorhabens sollten nicht nur die Auswirkungen auf Vegetation und Vogelwelt (Arten- und Biotopschutz) berücksichtigt, sondern auch die Beziehung zu den Bereichen Wohnen, Erholung, Landschaft und Kulturgüter hergestellt werden. Hierfür ist eine ausführlich Landschaftsplanerische Beurteilung notwendig. Der Beitrag verdeutlicht die Phasen bei der Erstellung von Ökologischen Gutachten zu Windparkstandorten: Bestandsaufnahme, Bewertung der Bestandsaufnahme und Bewertung der umwelterheblichen Auswirkungen.