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Die MAK-(Maximale Arbeitsplatzkonzentration) und BAT-(Biologische Arbeitsplatztoleranz) Werteliste 1996 wurde von der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft veröffentlicht. Bei den MAK-Werten wurden 16 Positionen und weitere 13 Holzarten neu aufgenommen. Davon sind für Bisphenol A, (Propyloxy)-ethanol, (Prophyloxy)-ethylacetat, Silbersalze und 1,1,1,2-Tetrafluorethan neue MAK-Werte festgelegt. Bei fünf Stoffpositionen wurde der Hinweis auf Hautresorption (H) hinzugefügt. 18 MAK-Werte vorhandener Stoffpositionen wurden mit Absenkungen zwischen 0,3 und 10 neu festgelegt. Bei Silbersalz wurde der MAK-Wert um den Faktor 10 erhöht. Trichlorethen (Trichlorethylen) wurde als krebserregend von bisher Kategorie III B nach Kategeorie III A 1 eingestuft. Eine Einstufung in die Kategeorie 1 der TRGS 905 (Technische Regeln Gefahrstoffe) durch den Beraterkreis Toxikologie (BK TOX) bei Ausschuß für Gefahrstoffe (AGS) wird ggf. 1997 erfolgen. Im Kapitel V wurde der Begriff Schwebstoff (Stäube und Rauche) um Aerosol erweitert. Die wirkungsbezogene Partikelmeßtechnik ist um eine Grafik der Trennkurve der einatembaren, thorakalen und alveolengängigen Anteile des luftgetragenen Staubes sowie um eine Tabelle der arbeitsmedizinisch relevanten Aerosolanteile ergänzt worden. Die 'Johannisburger Konvention' von 1959 wird nicht mehr als Beurteilungsgrundlage verwendet. Die Kennzeichnung 'G' für 'Gesamtstaub' wurde durch 'E' für 'Einatembarer Staubanteil' und 'F' für 'Feinstaub' durch 'A' für 'Alveolengängiger Staub' ersetzt. Der BAT-Wert für Aceton wurde auf 80 mg/l verdoppelt. Bei Styrol wurde die Angabe mg/ml auf mg/g Kreatin umgestellt. Acrylnitril wurde neu aufgenommen. Der AGS wird 1997 entscheiden, ob die neuen Werte in die TRGS 900 (Luftgrenzwerte), TRGS 903 (BAT-Werte) und TRGS 905 (krebserzeugend, erbgutschädigend, fortpflanzungsgefährdend) aufzunehmen sind.