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Zur vergleichenden Abschätzung des von verschiedenen Produkten ausgehenden gesundheitlichen Risikos wurde das deutsche Risikofaktorenmodell nach TRGS 440 entwickelt, das durch Vorgabe eines einfachen Rechenschemas eine relative Risikozahl (R) liefert, die durch Multiplikation von Bewertungspunkten (Wirkpotential, Freisetzungspotential, Verfahren und Umgang im Betrieb) ermittelt wird. Das österreichische Evaluierungsverfahren für chemische Arbeitsstoffe (AUVA) entspricht einer Risikoabschätzung für den Arbeitsstoff (akutes bzw. chronisches Wirkungspotential, Freisetzungsvermögen) und einer Risikobewertung des Arbeitsverfahrens. Aus der Zuordnung von Risikopunkten für den Arbeitsstoff und den Arbeitsplatz kann mit Hilfe der Risikomatrix ein Vergleich von Arbeitsplätzen vorgenommen werden. Beide Modelle beurteilen die gesundheitlichen Risiken annähernd gleich. Die festgestellten Abweichungen basieren auf der unterschiedlichen Bewertung bestimmter Wirkungen oder des Freisetzungeverhaltens (z.B. R 22: gesundheitsschädlich beim Verschlucken, R 40: irreversibler Schaden möglich, R 29: Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase). Man versucht nun, durch eine Vereinheitlichung der Angehensweise in Deutschland und Österreich eine völlige Übereinstimmung der Beurteilung durch die Modelle zu erreichen. Erste Erfahrungen der praktischen Anwendung zeigten, daß die Beurteilung der Ersatzstoffe und die Arbeitsplatzevaluierung bei vertretbarem Aufwand gute Ergebnisse lieferten.