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Gemäß dem englischen Produkthaftungsgesetz ist der Verkauf eines Kleidungsstückes, das so leicht entflammbar ist, daß es eine Gefahr für das Leben des Trägers darstellt, ein Bruch der stillschweigend den Verkauf beinhaltenden Garantie für Qualität, Tauglichkeit und Handelsfähigkeit des Artikels. Außerdem muß der Verkäufer die Flammability Fabrics Act kennen. Andernfalls verletzt er seine Sorgfaltspflicht. Seit dem Inkrafttreten des Consumer Protection Act unterliegt der Produzent hinsichtlich der Sicherheit seiner Produkte der strengen Haftpflicht. Zum Nachweis eines Sicherheitsmangels genügt es, darzulegen, daß die leichte Brennbarkeit des Gewebes vernünftigerweise nicht erwartet werden konnte. Ein Etikett auf der Ware oder eine Information auf der Verpackung macht aus einer stillschweigenden, eine ausdrückliche Garantie. Die entsprechenden Aussagen müsssen daher absolut wahr sein, da widrigenfalls - im Fall einer Beteiligung des Produktes an einem Unfall - der Produzent für sein Produkt unter allen Umständen haftet. Falls ein Händler sein Etikett an Stelle desjenigen des Produzenten an einen Artikel heftet, übernimmt er die Produkthaftung, es sei denn, er kann beweisen, daß der Sicherheitsmangel vernünftigerweise nicht entdeckt werden konnte. Während die europäische Kommission Direktiven zur Feuersicherheit von Industrieprodukten erläßt, verzögert sich die Herausgabe der europäischen Entflammbarkeitsnormen, da man die britischen Normen nicht übernehmen will.