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Im Rahmen der europäischen Gesetzgebung zur Sicherheit von Arbeitsplätzen müssen in Frankreich und in anderen Staaten der EG die Arbeitsplätze den geltenden Sicherheitsvorschriften angepaßt werden. Unterstützt werden die Firmen der Bekleidungsindustrie in Frankreich vom Cetih. Die Anpassung erfolgt neuerdings schrittweise bis zum Jahr 2000, wobei die Schulung des Personals zu den wichtigsten Punkten gehört. Zur ersten anzupassenden Gruppe gehören gefährliche Maschinen (mit Schneidwerkzeug, etc.), zur 2. Gruppe Produktionsmaschinen (Nähmaschinen, Bügeltisch, etc.). Anschließend kommen Förderanlagen mit kontinuierlicher Bewegung sowie Maschinen, die nur selten benützt werden. Die Anpassung an die Sicherheitsnormen ist vor allem für die zahlreichen kleineren Betriebe (ca. 70 % mit weniger als 100 Beschäftigten) sehr kostenintensiv. Dies verstärkt die Gefahr der schon existierenden Abwanderung von Produktionsbetrieben in Billiglohnländer, in denen diese Sicherheitsnormen nicht gelten, wenn keine Subventionen zur Verfügung gestellt werden.