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Alle verkaufsfähigen Textilerzeugnisse sind heute der Vorschrift emtsprechend mit einem Etikett ausgezeichnet, das die Zusammensetzung der Textilfaserstoffe angibt. Maximal 30 % des Gesamtgewichtes brauchen nicht deklariert zu werden. In Bekleldungsstücken findet man schon häufig ein zweites Etikett mit den Empfehlungen für die Pflege (Reinigung, Bügeln). Die im Artikel aufgeführten Tabellen enthalten die Kurzbezeichnung der Faserstoffe in 7 Sprachen (Französisch, Deutsch, Niederländisch, Italienisch, Englisch, Dänisch und Norwegisch). Die zweite Tabelle enthält die Symbole der Pflege (Waschen, Chemischreinigen, Chlorieren, Bügeln) und Zahlenangaben der Behandlungstemperaturen in Grad Celsius. Dieses Etikett ist unabhängig von Sprachkenntnissen zu verstehen. Für die Pflege ungeeignete Behandlungen sind durch ein Durchkreuzen des Symbols gekennzeichnet.