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Nach über 15jähriger Erfahrung bei der Arbeit mit arbeitswissenschaftlichen Forderungsprogrammen kann eingeschätzt werden, daß sich diese in der Praxis voll bewährt haben. Die bei Tagebaugeräten und -anlagen erarbeitete Form als Grundforderungsprogramm mit jeweiligen gerätespezifischen Ergänzungen stellt eine gute Arbeitsgrundlage dar, die in der weiteren Arbeit unter Berücksichtigung des Vertragscharakters weiter aufbereitet werden muß. Mit der Einflußnahme über das arbeitswissenschaftliche Forderungsprogramm sind z. Zt. Umsetzungsgrade über 95 % möglich. Zu den in der Umsetzung noch offenen Forderungen stellt der Lärmschutz den Schwerpunkt dar. Neben der Realisierung der offenen Forderungen sind neue Erkenntnisse, neue technische Möglichkeiten, veränderte Bedingungen für den Einsatz der Geräte und Anlagen zu berücksichtigen und ins Grundforderungsprogramm einzuarbeiten.