Während die Verteilung der Einnahmen zwischen Bund und Ländern zu einem Teil direkt aus dem Grundgesetz hervorgeht und zum anderen Teil zwischen ihnen auszuhandeln ist, beruht der Umfang der Einnahmen der Städte, Kreise und Gemeinden weitgehend auf politischen Entscheidungen des Bundes und der Länder. Für die Kommunen bedarf es daher einer 'Struktursicherung durch Recht', um ihrem aus der Selbstverwaltungsgarantie folgenden Anspruch auf eine aufgabenangemessene Finanzausstattung und einen Belastungsausgleich bei der Übertragung von Aufgaben seitens des Bundes und der Länder durchsetzen zu können. Dies ist insbesondere durch die Selbstverwaltungsgarantie und die finanzverfassungsrechtlichen Flankierungen im Grundgesetz und in den Landesverfassungen geschehen.(Quelle: Verlagseinband ).