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- copyright
- geistiges eigentumsrecht
- immaterialguterrecht
- intellectual property law
- intellectual property rights
- urheberrechtsschutz
- urheberschutz
-
WZG SS 25b Abs. 5, 24 Abs. 2; BGB S 242 "CRISCA by ESCADA" - Vertreibt der Hersteller von Textilien seine hochpreisige Ware unter einem anderen Warenzeichen als seine niedrigpreisige, stellt es eine Warenzeichenverletzung dar, wenn der Einzelhandel beide Zeichen kombiniert und unter dieser Kombination die zu dem niedrigeren Preis abgegebenen Waren des Zeicheninhabers anbietet und bewirbt. - Zur Vorbereitung der in diesem Falle in Betracht kommenden Schadenersatzansprüche kann der Zeicheninhaber Auskunft über die Umsätze verlangen, die mit dem kombinierten Zeichen erzielt wurden, und zwar unter synoptischer Nennung der bestellten, der ausgelieferten und der verkauften Ware. OLG Köln, Urt.v.30.6.1993 - 6 U 5-93
Online Contents | 1993Schlagwörter: Urheberrecht -
WZG SS 24, 31 "Wer ist Wer?" - Das Warenzeichen "Wer ist Wer? Das deutsche Who's Who" hat eine, wenn auch nur schwache Kennzeichnungskraft, wobei diese massgeblich auf dem Zeichenbestandteil "Wer ist Wer?" beruht. Zwischen dem vorbezeichneten Warenzeichen und den Bezeichnungen "Wer ist Wer in Sachsen?" und "Wer ist Wer Regional" besteht jedenfalls mittelbare Verwechslungsgefahr. OLG Hamm, Urt.v.18.5.1993 4 U 10-93
Online Contents | 1993Schlagwörter: Urheberrecht -
GebrMG S 15 - ,,Armaturengruppe" - Ein besonderes eigenes Rechtsschutzinteresse an der Feststellung der Unwirksamkeit eines Gebrauchsmusters kann ein Angestellter, der für einen Unternehmer tätig ist und selbst aus dem Gebrauchsmuster nicht mehr in Anspruch genommen werden kann, nicht daraus herleiten, dass ihn ein etwaiger Liquiditätsmangel des Unternehmers bei Erfüllung noch unbestimmter Schadenersatzansprüche des Gebrauchsmusterinhabers gegen den Unternehmer wegen Verletzung des Gebrauchsmusters Einkommenseinbussen befürchten lässt. BPatG, Beschl.v.25.2.1993 - 5 W (pat) 419-92
Online Contents | 1993Schlagwörter: Urheberrecht -
Die Behandlung von vor der Wiedervereinigung eingeräumten vertraglichen Vertriebs- und Verwertungsrechten in den alten und neuen Bundesländern
Online Contents | 1993|Schlagwörter: Urheberrecht -
Werbung mit der Realität" oder wettbewerbswidrige Schockwerbung
Online Contents | 1993|Schlagwörter: Urheberrecht -
Wettbewerbsrecht - UWG S 1 - "Mild-Abkommen" - Mit der Bezeichnung "mild" für eine Zigarette zu werben, ist zumindest dann wettbewerbswidrig, wenn deren Durchschnittswerte von Nikotin und Kondensat höher sind, als sie das sogenannte Mild-Abkommen der Zigarettenindustrie bei einer Zigarette, die als "mild" beworben wird, zulasst. - BGH, Urt. v. 14.1.1993 - I ZR 301-90
Online Contents | 1993Schlagwörter: Urheberrecht -
Gebrauchsmusterrecht - GebrMG S 4 Abs. 1 Satz 1 und 3; ErstrG S 15 Abs. 2 - "Winkelmesseinrichtung" - Das einem Gebrauchsmusteranmelder zustehende Recht, den für eine frühere Patentanmeldung massgebenden Anmeldetag in Anspruch zu nehmen (Abzweigung), kann - wenn die Patentanmeldung durch Patenterteilung erledigt ist und ein Einspruchsverfahren nicht stattgefunden hat - nur bis zum Ablauf von zwei Monaten nach dem Ende des Monats, in dem der Patenterteilungsbeschluss rechtskräftig geworden ist, ausgeübt werden (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 4.12.1991, BPatGE 32, 259). - BPatG, Beschl . v .24.2.1993 - 5 W (pat) 16-92
Online Contents | 1993Schlagwörter: Urheberrecht -
UWG S 1 - "Abrechnungs-Software für Zahnärzte" - Das Vorhaben einer kassenärztlichen Vereinigung, Abrechnungs-Software für Zahnärzte eines bestimmten Herstellers an ihre Mitglieder ohne gesonderte Berechnung abzugeben und zu warten, beeinträchtigt in erheblichem Masse den Wettbewerb privater Anbieter und steht ausser Verhältnis zu den Massnahmen, welche zur Erfüllung der Aufgaben einer Kassenärztlichen Vereinigung als öffentlich-rechtliche Körperschaft erforderlich ist . BGH, Urt. v. 8.7.1993 - I ZR 174-91
Online Contents | 1993Schlagwörter: Urheberrecht -
Warenzeichenrecht - WZG S 4 Abs. 2 Nr. 1 - "Glass-line" - Fremdsprachige, nicht als Fachbezeichnung nachweisbare Angaben zu Einzelteilen einer Ware, die deren Charakter nicht unwesentlich bestimmen, sind für das Gesamtgerät nicht eindeutig beschreibend. - Bei einer geteilten Verkehrsauffassung zur Frage der Unterscheidungskraft kann ein allenfalls sehr geringes Freihaltungsbedürfnis für die positive Beurteilung der Schutzfähigkeit ausschlaggebend sein. - "Glass-line" eintragbar für "Kühl- und Gefriergeräte, ausgenommen solche, deren Frontplatte und-oder Seitenwände aus Glas bestehen". - BPatG, Beschl. v. 19.5.1993 - 26 W (pat) 228-91
Online Contents | 1993Schlagwörter: Urheberrecht -
Aus der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts im Jahr 1992
Online Contents | 1993|Schlagwörter: Urheberrecht -
PVÜ Art. 6quinquies Abschn. B Nr. 2; WZG SS 4 Abs. 2 Nr. 1,8 Abs. 1 - "RÖMIGBERG II"
Online Contents | 1993Schlagwörter: Urheberrecht -
Mitteilungen aus der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht - Bezirksgruppe Bayern - Arbeitskreis Nordbayern
Online Contents | 1993Schlagwörter: Urheberrecht -
ZPO S 42 Abs. 2 - "Antragshilfe" Gerichtliche Vorschläge zur Formulierung von (wettbewerbsrechtlichen) Unterlassungsanträgen, die von dem Bestreben getragen sind, eine Antragsfassung zu erreichen, die der beanstandeten konkreten Verletzungshandlung gerecht wird und den Streitgegenstand eindeutig kennzeichnet, rechtfertigen nicht die Annahme, die so verfahrenden Richter stünden der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber. Eine solche richterliche Einflussnahme ist namentlich bei (wettbewerbsrechtlichen) Unterlassungsverfahren in der Regel sinnvoll und - nicht zuletzt auch im Interesse der Beklagten - geboten . OLG Köln, Beschl. v.15.3.1993 - 6 W 7-93
Online Contents | 1993Schlagwörter: Urheberrecht -
GWB SS 26 Abs. 2, 96 Abs. 2 - "Steigenumlauf" - Die zur Aussetzung nach S 96 Abs. 2 GWB zwingende Abhängigkeit der Entscheidung des Prozessgerichts von einer nach dem GWB zu treffenden Entscheidung liegt auch dann vor, wenn sich die Kartellrechtsvorfrage nach der Auffassung des Prozessgerichts nur bei einem bestimmten Beweisergebnis stellt, die Beweisfrage allerdings so geartet sein müsste, dass ihre Formulierung - und schliesslich später die Würdigung des Beweisergebnissen - Wiederum von der Auslegung kartellrechtlicher Bestimmungen abhängig ist.- Ein solcher Fall ist insbesondere dann gegeben, wenn der Beklagte eine Verletzung des kartellrechtlichen Diskriminierungsverbots ( S 26 Abs. 2 GWB) durch die klagende Partei geltend macht und die tatsächlichen Voraussetzungen hierfür streitig sind. OLG Düsseldorf. Beschl.v.7.7.1993 - 11 U 6-93
Online Contents | 1993Schlagwörter: Urheberrecht -
UWC, S 1 "Togal-Werbung" -- Eine Werbeanzeige, die ohne irgendeinen sachlichen Bezug zu den Waren des Werbenden politische Tagesereignisse in einer Weise kommentiert, die bei den Lesern emotionale Gefühle wie etwa die Solidarisierung mit der geäusserten Meinung weckt und der als politische Aussage keinerlei Informationswert zukommt, verstösst gegen S 1 UWG. Sie ist nicht durch die Freiheit der Meinungsäusserung (Art. 5 Abs. 1 GG) gedeckt. LG München 1, Urt. v. 8.9.1993 - 7 HKO 16482-93
Online Contents | 1993Schlagwörter: Urheberrecht -
WZG SS 4 Abs. 2 Nr.1, 10 Abs.2 Nr.2, 13 Abs.5; BPatG 1981 S 100 - "Indorektal II" - Die Beschränkung der Zulassung der Rechtsbeschwerde auf die Partei, die allein durch die Entscheidung über die den Zulassungsgrund bildende Rechtsfrage beschwert ist, ist zulässig; jedoch muss, weil grundsätzlich von der unbeschränkten Wirkung einer Rechtsmittelzulassung auszugehen ist, eine solche Beschränkung ausdrücklich und unzweideutig entweder in der Zulassung selbst oder in ihrer Begründung ausgesprochen werden (Anschluss an BGHZ 88, 191). - Die besondere Ausgestaltung des auf Antrag einer Partei durchzuführenden (Amts-)Löschungsverfahrens gemäss S 10 Abs. 2 Nr. 2 WZG als kontradiktatorisches Verfahren zwischen bestimmten Parteien (vgl. BGH GRUR 1977, 664 - CHUR-RASCO) lässt es geboten erscheinen, Entscheidungen in diesen Verfahren materielle Rechtskraftwirkungen beizumessen, die es ausschliessen, dass ein und derselbe Löschungsgrund -- hier: mangelnde Unterscheidungskraft des eingetragenen Zeichens - von derselben Partei erneut, wenngleich mit anderer Begründung, zur Überprüfung gestellt wird. Die Befugnis des DPA, in eine erneute Prüfung dieses Löchungsgrunds von Amts wegen oder auf Antrag eines Dritten einzutreten, bleibt hiervon unberührt, steht einer bindenden Wirkung der rechtskräftigen Entscheidung inter partes aber nicht entgegen. - Zur Frage eines künftigen Freihaltebedürfnisses an einer Abkürzung für einen Arzneimittelwirkstoff, wenn diese Abkürzung mehrdeutig ist, weil sie wegen identischen Vorkommens des als Abkürzung gewählten Begriffsteils in Bezeichnungen anderer Wirkstoffe auch als Hinweis auf letztere verstanden werden kann. BGH, Beschl.v.16.6.1993 - IZB 14-91
Online Contents | 1993Schlagwörter: Urheberrecht -
GebrMG 1987 S 5 Abs. 1 Satz 1 ,Werkzeugmaschine' - Einem eingetragenen Gebrauchsmuster kommt der mit seiner Anmeldung in Anspruch genommene, fur eine frühere deutsche Patentanmeldung massgebende Anmeldetag dann nicht zu, wenn der Gegenstand der Gebrauchsmusteranmeldung über den der Patentanmeldung hinausgeht. Die Inanspruchnahme des Anmeldetags der Patentanmeldung ist auch insoweit unwirksam, als beide Anmeldungen denselben Gegenstand aufweisen. BPatG, Beschl . v.18.12.1993 - 5 W (pat) 428-91
Online Contents | 1993Schlagwörter: Urheberrecht
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