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Amtliche Bekanntmachungen für die Standesamtsführung : ABStan
GWLB - Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek | 1973 -Verlag: Verl. für Standesamtswesen, Frankfurt, M. -
VG Bayreuth 30.4.2013 - B 1 K 11.408 - Ein Staatsangehörigkeitserwerb nach § 5 RuStAG findet nur statt, wenn der maßgebende Rechtsvorgang des ausländischen Rechts auch innerstaatlich als Legitimation gewertet werden kann. Das Familienrecht der UdSSR und der Unionsrepubliken kannte im Jahre 1978 ein Rechtsinstitut der Legitimation nicht (mehr)
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OLG Celle 24.10.2013 - 17 W 7/13 - Irrt der Bestimmungsberechtigte aufgrund einer unzutreffenden Rechtsauskunft des Standesamts über das nach Art. 10 Abs. 3 EGBGB zur Wahl stehende Recht, kann er die getroffene Rechtswahl wegen eines ausnahmsweise beachtlichen Motivirrtums anfechten. Die Anfechtung unterliegt der Frist nach § 121 BGB. Wird der Geburtsname eines zweiten Kindes unter Wahl des bei der Bestimmung des Geburtsnamens ihres ersten Kindes aufgrund des Irrtums nicht zum Zuge gekommenen Rechts (abweichend) getroffen, ist den Eltern eine erneute Rechtswahl nach Art. 10 Abs. 3 EGBGB mit der Möglichkeit einer erneuten Namensbestimmung eröffnet. Im Nachgang einer solchen Bestimmung ist der Geburtseintrag mit Wirkung ex nunc zu berichtigen
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OLG Schleswig 20.8.2013 - 2 W 54/13 - Reiseausweise, die auf der Grundlage von Art. 28 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge bzw. der entsprechenden Vorschrift in Art. 28 des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen ausgestellt worden sind, haben eine weiter gehende Beweiskraft als andere von der Ausländerbehörde ausgestellte Dokumente und sind für das Personenstandsverfahren einem Nationalpass gleichgestellt, wenn sie keinen Hinweis nach §4 Abs. 6 Satz 2 AufenthV enthalten
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OVG Nordrhein-Westfalen 4.6.2013 - 16 E 343/12 - Zur Prozesskostenhilfebewilligung in einem Verfahren wegen Vornamensänderung und wegen der Änderung des Familiennamens in einem sog. Scheidungshalbwaisenfall
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OLG Frankfurt am Main 13.1.2014 - 20 W 397/12 - Eine 1977 in der pakistanischen Botschaft in London vor einem Botschaftssekretär als >> Nikah Registrar << erfolgte Eheschließung zwischen einer deutschen und einem pakistanischen Staatsangehörigen ist nach deutschem Recht nicht wirksam. Gleichwohl ist wegen der Wirksamkeit dieser hinkenden Ehe nach pakistanischem Recht bei der Beurkundung des Sterbefalles im Sterberegister der Familienstand mit >> verheiratet << und einem klarstellenden Zusatz einzutragen
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Niedersachsen - Durchführungsbestimmungen zum Staatsangehörigkeitsrecht (28.6.2013)
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Rechtsprechung - BGH - 19.2.2014 - XII ZB 180/12 - In Personenstandssachen kann die Aufsichtsbehörde für das Standesamt auch dann die Rechtsbeschwerdeinstanz anrufen, wenn sie selbst die Beschlussfassung in der angefochtenen Beschwerdeentscheidung beantragt hat. Wird eine in Deutschland lebende bulgarische Staatsangehörige unter Beibehaltung ihrer bulgarischen Staatsbürgerschaft eingebürgert und gibt sie keine Erklärungen nach Art. 47 EGBGB ab, ihren nach dem bisherigen bulgarischen Heimatrecht gebildeten Vatersnamen ablegen oder als weiteren Vornamen führen zu wollen, führt sie diesen Namensbestandteil in seiner Funktion als Vatersnamen weiter
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Die gleichgeschlechtliche Ehe in England und Wales
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Form der Vollmacht für eine Handschuhehe in Pakistan
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Aus der Praxis - Festlegung von Eheschließungsorten
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VG Köln 20.2.2013 - 10 K 6710/11 - Ein Kind, das von einer verheirateten indischen Leihmutter geboren wird, ist abstammungsrechtlich der Leihmutter und ihrem Ehemann auch dann zugeordnet, wenn nach indischem Recht festgestellt worden ist, dass das Kind biologisch von seinem deutschen Wunschvater abstammt
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Ein Name in ganz Europa — Entwurf einer Europäischen Verordnung über das Internationale Namensrecht
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Rechtsprechung - KG 21.5.2013 - 1 W 339/12 - Zur Glaubhaftmachung des rechtlichen Interesses eines gewerblichen Erbenermittlers an der Erteilung von Auskünften aus standesamtlichen Sammelakten
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Ausländerrechtliche Folgen der Eheschließung mit einem Drittstaatsangehörigen
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Nochmals: Namenserklärungen gemäß Art. 47 EGBGB nach Rechtswahl gemäß Art. 10 Abs. 2 EGBGB; Konsequenzen aus der späteren Einbürgerung des ausländischen Ehegatten
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Ausländisches und internationales Recht - Österreich: Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes
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Rechtsprechung - EGMR 7.5.2013 - Individualbeschwerde Nr. 8017/11 - Keine Verletzung von Art. 8 (Achtung des Familienlebens) und 14 EMRK (Diskriminierungsverbot) durch die Nichteintragung der Beschwerdeführerin in die Geburtsurkunde des Sohnes ihrer Lebenspartnerin, den sie inzwischen adoptiert hatte
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Intersexualität, Personenstandsrecht und Grundrechte
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Unzureichende Umsetzung primärrechtlicher Vorgaben durch Art. 48 EGBGB
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