Umstellung des Stammkapitals einer GmbH von DM auf Euro: Wahl der richtigen Umrechnungsmethode -- Zugleich Besprechung von LG Bielefeld, Beschluss vom 29.5.2008 - 24 T 6-08 - Nach wie vor existieren noch zahlreiche GmbHs, deren Stammkapital noch immer auf Deutsche Mark lautet. Nach § 86 Abs. 1 GmbHG ist dies zulässig. Sollen aber Kapitalmassnahmen durchgeführt werden, ist die Umstellung des Stammkapitals auf Euro unerlässlich. In diesem Beitrag wird die Frage geklärt, nach welcher Methode bei einer Mehrpersonen-GmbH das Stammkapital in Euro umzurechnen ist. Je nachdem, welche Methode angewendet wird, ergeben sich Rundungsdifferenzen. Einige Registergerichte neigen dazu, die Eintragung einer Kapitaländerung zu verweigern, wenn aufgrund der Differenz zu dem Ergebnis der von ihnen favorisierten Umrechnungsmethode das nach der Kapitalmassnahme entstehende Stammkapital nicht auf volle Euro lautet. (Deutsch)
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In:
Der Betrieb
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61
, 30
; 1615
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2008
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ISSN:
- Aufsatz (Zeitschrift) / Print
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Titel:Umstellung des Stammkapitals einer GmbH von DM auf Euro: Wahl der richtigen Umrechnungsmethode -- Zugleich Besprechung von LG Bielefeld, Beschluss vom 29.5.2008 - 24 T 6-08 - Nach wie vor existieren noch zahlreiche GmbHs, deren Stammkapital noch immer auf Deutsche Mark lautet. Nach § 86 Abs. 1 GmbHG ist dies zulässig. Sollen aber Kapitalmassnahmen durchgeführt werden, ist die Umstellung des Stammkapitals auf Euro unerlässlich. In diesem Beitrag wird die Frage geklärt, nach welcher Methode bei einer Mehrpersonen-GmbH das Stammkapital in Euro umzurechnen ist. Je nachdem, welche Methode angewendet wird, ergeben sich Rundungsdifferenzen. Einige Registergerichte neigen dazu, die Eintragung einer Kapitaländerung zu verweigern, wenn aufgrund der Differenz zu dem Ergebnis der von ihnen favorisierten Umrechnungsmethode das nach der Kapitalmassnahme entstehende Stammkapital nicht auf volle Euro lautet.
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Beteiligte:Simon, Kai M. ( Autor:in )
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Erschienen in:Der Betrieb ; 61, 30 ; 1615
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Verlag:
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Erscheinungsort:Düsseldorf
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Erscheinungsdatum:2008
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ISSN:
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ZDBID:
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Medientyp:Aufsatz (Zeitschrift)
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Format:Print
-
Sprache:Deutsch
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Schlagwörter:
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Klassifikation:
BKL: 86.65 Wirtschaftsrecht / 85.00 Betriebswirtschaft: Allgemeines / 86.74 Arbeitsrecht: Allgemeines / 86.73 Steuerrecht DDC: 346.4306505 Lokalklassifikation TIB: 020/1960/2036 Lokalklassifikation FBW: oek 9800 -
Datenquelle:
Inhaltsverzeichnis – Band 61, Ausgabe 30
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Betriebswirtschaft - Zur Rollenverteilung der externen Jahresabschlussprüfung und Internen Revision als Komponenten der Corporate Governance - Hinsichtlich der Rollenverteilung von externer Jahresabschlussprüfung und Interner Revision lässt sich eine Reihe von Kriterien ableiten, anhand derer Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen beiden Prüfungsinstanzen zu erkennen sind. Dabei zeigt sich, dass in manchen Bereichen eine strikte Trennung erforderlich ist, während an anderer Stelle eine Kooperation sinnvoll und erforderlich erscheint.Küting, Karlheinz et al. | 2008
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Zur Rollenverteilung der externen Jahresabschlussprüfung und Internen Revision als Komponenten der Corporate GovernanceKüting, Karlheinz / Boecker, Corinna et al. | 2008
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Steuerrecht - Das Buchwertprivileg bei Sachspenden nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 5 EStG - Das Buchwertprivileg ist neben dem Spendenabzug das wichtigste steuerliche Förderinstrument für gemeinnützige Sachwertzuwendungen aus dem Betriebsvermögen. Der Beitrag nimmt ausgehend vom Sinn und Zweck der Vorschrift zu einigen wichtigen Anwendungsfragen Stellung, insbesondere der Zulässigkeit einer sofortigen Weiterveräusserung des zugewendeten Gegenstands durch die Empfängerkörperschaft und die Übertragung von KapGes.-Anteilen.Hüttemann, Rainer et al. | 2008
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Das Buchwertprivileg bei Sachspenden nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 5 EStGHüttemann, Rainer et al. | 2008
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Ist die Restschuldbefreiung wirklich einkommensteuerpflichtig?'Thouet, Philipp / Baluch, Christina et al. | 2008
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Ist die Restschuldbefreiung wirklich einkommensteuerpflichtig? Die InsO eröffnet die Möglichkeit der Restschuldbefreiung allen natürlichen Personen. Waren die durch die Restschuldbefreiung weggefallenen Verbindlichkeiten, wie beispielsweise bei unternehmerisch tätigen Personen, persönlich haftenden Gesellschaftern einer OHG oder KG, betrieblich veranlasst, entsteht bilanzrechtlich ein Gewinn. Die OFD Münster vertritt die Auffassung, dieser Gewinn sei steuerpflichtig. Die dadurch entstehende Steuer-schuld würde allerdings unweigerlich erneut zur Zahlungsunfähigkeit des soeben von seiner Restschuld befreiten Schuldners führen. Der Beitrag setzt sich mit dieser Problematik auseinander und legt dar, weshalb sich entgegen der Auffassung der OFD Münster die Besteuerung eines durch die Restschuldbefreiung entstandenen Gewinns verbietet.Thouet, Philipp et al. | 2008
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Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften (§ 8c KStG) - BMF-Schreiben vom 4.7.2008 - IV C 7 - S 2745-a-08-10001| 2008
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Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften (§ 8c KStG). BMF-Schreiben v om 4.7.2008 - IV C 7 - S 2745-a/08/10001 [2008/0349554]| 2008
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Vermögensbildungsgesetz: Bekanntmachung des Vordruckmusters für die Bescheinigung der 2008 angelegten vermögenswirksamen Leistungen (Anlage VL 2008) (BMF-Schreiben vom 15.7.2008)| 2008
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Steuerliche Hinweise - Einkommensteuer: Sonstige Einkünfte bei wechselseitiger Vermittlung von Versicherungen (Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des FG Niedersachsen vom 6.12.2007| 2008
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Bewertungsgesetz-Gewerbesteuer: Einheitsbewertung des Grundbesitzes -- Feststellung von Einheitswerten für grundsteuerbefreite Grundstücke gem. § 19 Abs. 4 BewG i. V. mit § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG (OFD Münster, Verfügung vom 5.6.2008)| 2008
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Steuerrechtliche Entscheidungen - Gewinnermittlung: Ordnungsmässigkeit eines Fahrtenbuchs trotz kleinerer Mängel (BFH-Urteil vom 10.4.2008 - VI R 38-06)| 2008
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Einkommensteuer - Wesentliche Beteiligung -- Inanspruchnahme aus Darlehen oder Bürgschaft für eine (im Insolvenzverfahren befindliche) AG nur bei "unternehmerischer" Beteiligung (i. d. R. mehr als 25%) des Aktionärs nachträgliche Anschaffungskosten i. S. von § 17 Abs. 4 EStG -- Verhältnisse nach dem Kriseneintritt massgebend (BFH-Urteil vom 2.4.2008 - IX R 76-06)| 2008
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Keine Steuerbefreiung des erhöhten Unfallruhegehalts gem. § 37 BeamtVG nach § 3 Nr. 6 EStG (BFH-Urteil vom 29.5.2008 - VI R 25-07)| 2008
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Gewerbesteuer: Anwendung der Kürzungsvorschriften der §§ 9 Nr. 7 und 12 Abs. 3 Nr. 4 GewStG 1991 -- Halten von Beteiligungen an schweizerischen KapGes. -- Einordnung von Tätigkeiten in den Katalog des § 8 AStG -- Begriff der Bruttoerträge - Bruttoerträge bei mitunternehmerischer Beteiligung -- Anteilige Zurechnung der Aussenleistung der Untergesellschaften gegenüber den Mitunternehmern -- Keine Abschirmwirkung bei mehrstöckigen Beteiligungsverhältnissen (BFH-Urteil vom 13.2.2008 - I R 75-07)| 2008
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Umsatzsteuer - Durchschnittssatzbesteuerung für Land- und Forstwirte -- Gewerbebetrieb kraft Rechtsform -- § 24 Abs. 2 Satz 3 UStG 1999 verstösst gegen Gemeinschaftsrecht (BFH-Urteil vom 16.4.2008 - XI R 73-07)| 2008
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Zollrecht: Vorlage an den EuGH: Nichtpräferenzieller Ursprung -- Ursprungsbegründende Bearbeitung oder Verarbeitung -- Wechsel in eine andere Tarifposition (BFH-Beschluss vom 6.5.2008 - VII R 18-07)| 2008
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Festgelegte Frist zur Erstattung von USt-Guthaben kann nicht ohne Weiteres verlängert werden -- Entsprechende polnische Regelung entspricht nicht dem Gemeinschaftsrecht (EuGH-Urteil vom 10.7.2008 - Rs. C-25-07)| 2008
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Wirtschaftsrecht - Der Wegzug von Gesellschaften im Lichte der Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit -- Zugleich Besprechung von EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts Poiares Maduro vom 22.5.2008 - Rs. C-210-06 -- Cartesio, DB 2008 S. 1257 - Die Rechtsprechung des EuGH hat bisher nur Beschränkungen des grenzüberschreitenden Zuzugs von Gesellschaften für unvereinbar mit der Niederlassungsfreiheit nach Art. 43 und 48 EGV erklärt, während Beschränkungen des Wegzugs von Gesellschaften als europarechtskonform angesehen wurden. In der Rechtssache "Cartesio" hat Generalanwalt Poiares Maduro nunmehr in seinen Schlussanträgen vorgeschlagen, die Niederlassungsfreiheit grundsätzlich auch auf den Wegzug von Gesellschaften zu erstrecken. In allen nationalen Vorschriften, die eine nach nationalem Recht gegründete Gesellschaft daran hinderten, ihren operativen Geschäftssitz in einen anderen Mitgliedstaat zu verlegen, sei ein Verstoss gegen die Niederlassungsfreiheit zu sehen. Der Beitrag erörtert die Schlussanträge.Wilhelmi, Rüdiger et al. | 2008
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Der Wegzug von Gesellschaften im Lichte der Rechtsprechung des EuGH zur NiederlassungsfreiheitWilhelmi, Rüdiger et al. | 2008
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Umstellung des Stammkapitals einer GmbH von DM auf Euro: Wahl der richtigen UmrechnungsmethodeSimon, Kai M. et al. | 2008
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Umstellung des Stammkapitals einer GmbH von DM auf Euro: Wahl der richtigen Umrechnungsmethode -- Zugleich Besprechung von LG Bielefeld, Beschluss vom 29.5.2008 - 24 T 6-08 - Nach wie vor existieren noch zahlreiche GmbHs, deren Stammkapital noch immer auf Deutsche Mark lautet. Nach § 86 Abs. 1 GmbHG ist dies zulässig. Sollen aber Kapitalmassnahmen durchgeführt werden, ist die Umstellung des Stammkapitals auf Euro unerlässlich. In diesem Beitrag wird die Frage geklärt, nach welcher Methode bei einer Mehrpersonen-GmbH das Stammkapital in Euro umzurechnen ist. Je nachdem, welche Methode angewendet wird, ergeben sich Rundungsdifferenzen. Einige Registergerichte neigen dazu, die Eintragung einer Kapitaländerung zu verweigern, wenn aufgrund der Differenz zu dem Ergebnis der von ihnen favorisierten Umrechnungsmethode das nach der Kapitalmassnahme entstehende Stammkapital nicht auf volle Euro lautet.Simon, Kai M. et al. | 2008
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Wirtschaftsrechtliche Entscheidungen - Personengesellschaftsrecht - Persönliche Haftung des Kommanditisten -- Wiederaufleben der Haftung auch bei Rückzahlung eines Agios, soweit dadurch der Kapitalanteil des Kommanditisten unter den Betrag seiner Haftsumme sinkt (BGH-Urteil vom 5.5.2008 - II ZR 105-07)| 2008
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Haftung des Gesellschafters für geschäftsführendes Handeln, das sich über interne Kompetenzordnung der Gesellschaft hinwegsetzt (BGH-Beschluss vom 2.6.2008 - II ZR 67-07)| 2008
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Personengesellschaftsrecht-Kapitalanlage: Kreditfinanzierte Beteiligung an Immobilienfonds in der Rechtsform einer GbR -- Rückabwicklung des unwirksamen Darlehensvertrags: Bereicherungsanspruch der Bank gegen Fonds -- Keine Haftung der Darlehensnehmer gem. § 128 HGB für Bereicherungsanspruch der Bank (BGH-Urteil vom 17.6.2008 - XI ZR 112-07)| 2008
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Personengesellschafts--Verfahrensrecht: Vertretung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts -- Keine Beschränkung der Einzelvertretungsmacht des Gesellschafters durch Widerspruch des anderen Gesellschafters -- Feststellungsinteresse für Klage gegen einen am Rechtsverhältnis nicht Beteiligten -- Prozessführungsbefugnis des Gesellschafters für Gesellschaftsforderungen auf Leistung an die Gesellschaft (BGH-Urteil vom 19.6.2008 - III ZR 46-06)| 2008
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Steuerberater--Wettbewerbsrecht: Werbung mit den Begriffen "Buchführung" oder "Buchführungsbüro" für Hilfeleistung in Steuersachen durch Buchführungshelfer -- Wegfall der Begehungsgefahr durch eingeschränkte Unterlassungserklärung (BGH-Urteil vom 21.2.2008 - I ZR 142-05)| 2008
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Der gewöhnliche Arbeitsort des Arbeitnehmers als besonderer Gerichtsstand im arbeitsgerichtlichen UrteilsverfahrenDomröse, Ronny et al. | 2008
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Arbeits- und Sozialrecht - Der gewöhnliche Arbeitsort des Arbeitnehmers als besonderer Gerichtsstand im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren - Am 1.4.2008 ist der neue § 48 Abs. 1a ArbGG, der die bisherigen Gerichtsstandsregelungen im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren um den besonderen Gerichtsstand des gewöhnlichen Arbeitsorts des Arbeitnehmers ergänzt, in Kraft getreten. Der Verfasser stellt den Inhalt der Neuregelung vor.Domröse, Mitarbeiter Ronny et al. | 2008
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Arbeitsrechtliche Entscheidungen - Kündigungsrecht - Betriebsbedingte Kündigung wegen Vergabe von Arbeiten an Unternehmen innerhalb gesellschaftsrechtlich vernetzter Unternehmensgruppe -- Missbrauch nur, wenn tatsächliche Arbeitsabläufe und hierarchische Weisungswege unangetastet bleiben (BAG-Urteil vom 23.4.2008 - 2 AZR 1110-06)| 2008
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Berechnung der Kündigungsfrist: Zeiten der Vorbeschäftigung als GmbH-Geschäftsführer (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.4.2008 - 9 Sa 684-07)| 2008
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Kündigungsrecht-Betriebsverfassungsrecht: Ausserordentliche Kündigung wegen Diebstahls eines Lippenstifts -- Betriebsverfassungswidrig erlangte Information führt nicht zu Verwertungsverbot des Sachvortrags -- Ausnahme: Eingriff in verfassungsrechtlich geschützte Grundpositionen (BAG-Urteil vom 13.12.2007 - 2 AZR 537-06)| 2008
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Betriebsverfassungsrecht: Auskunftsanspruch des Betriebsrats nach § 80 Abs. 2 BetrVG -- Gewisse Wahrscheinlichkeit für das Bestehen von Aufgaben ausreichend -- Überwachung der Einhaltung einer Betriebsvereinbarung nicht vom Vorliegen bestimmter Verdachtsmomente abhängig (BAG-Beschluss vom 19.2.2008 - 1 ABR 84-06)| 2008
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Tarifvertragsrecht: Gemischte mehrseitige Vereinbarungen von Arbeitgeber, Gewerkschaft und Betriebsrat -- Urheberschaft der Regelungskomplexe bei kollektiven Normenverträgen muss eindeutig erkennbar sein (BAG-Urteil vom 15.4.2008 - 1 AZR 86-07)| 2008
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Betriebsverfassungsrecht-Gleichbehandlung: Beschwerdestelle nach § 13 AGG: Keine Mitbestimmung des Betriebsrats betreffend Einrichtung, organisatorische Ansiedlung und personelle Besetzung -- Mitbestimmungspflicht lediglich dann, wenn von Arbeitnehmer bei Beschwerdeerhebung zu Form-, Frist- bzw. Begründungserfordernisse betroffen (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.4.2008 - 9 Ta BV 9-08)| 2008
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Kündigungsrecht-Verfahrensrecht: Kündigungsschutzklage: Auflösungsantrag des Arbeitnehmers erst in 2. Instanz nach Obsiegen in der 1. Instanz -- Bei Rücknahme der Berufung des Arbeitgebers wird Auflösungsantrag unzulässig (BAG-Urteil vom 3.4.2008 - 2 AZR 720-06)| 2008
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Bundesarbeitsgericht| 2008
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Arbeitsrecht| 2008
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Gastkommentar| 2008
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Betriebswirtschaft| 2008
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Neue Leitsätze - Bundesfinanzhof| 2008
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Bundesgerichtshof| 2008
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Wirtschaftsrecht| 2008
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Nachrichten - Steuerrecht| 2008
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Veranstaltungen| 2008
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Zeitschriftenspiegel (in dieser Woche: Betriebswirtschaft)| 2008