Datenschutzbeauftragter lässt sich nicht einfach abberufen : LAG Mecklenburg-Vorpommern 25.2.2020 - 5 Sa 108/19 (Unbekannt)
- Neue Suche nach: WIRLITSCH, MICHAEL D.
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In:
Der Personalrat
;
38
, 2
; 39-41
;
2021
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ISSN:
- Aufsatz (Zeitschrift) / Print
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Titel:Datenschutzbeauftragter lässt sich nicht einfach abberufen : LAG Mecklenburg-Vorpommern 25.2.2020 - 5 Sa 108/19
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Beteiligte:WIRLITSCH, MICHAEL D. ( Autor:in )
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Erschienen in:Der Personalrat ; 38, 2 ; 39-41
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Verlag:
- Neue Suche nach: Bund-Verl.
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Erscheinungsort:Frankfurt, M.
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Erscheinungsdatum:2021
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ISSN:
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ZDBID:
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Medientyp:Aufsatz (Zeitschrift)
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Format:Print
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Sprache:Unbekannt
- Neue Suche nach: jur 228 za / jur 001 za
- Neue Suche nach: 85.63 / 88.30
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- Neue Suche nach: 020/2040/2075
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Schlagwörter:
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Klassifikation:
Lokalklassifikation FBR: jur 228 za / jur 001 za BKL: 85.63 Arbeitsbeziehungen / 88.30 Öffentlicher Dienst Lokalklassifikation TIB: 020/2040/2075 -
Datenquelle:
Inhaltsverzeichnis – Band 38, Ausgabe 2
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Verbot der Vorbeschäftigung : Eine drei Jahre zurückliegende Beschäftigung ist noch nicht »sehr lange« ; Das BAG zeigt nun auf, wie es diesen zeitlichen Abstand auslegt ; Dabei ist eine Tendenz erkennbar.BAUMGARTEN, BIRGER et al. | 2021
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Befristungen nach TVöD und TV-L : Die Tarifverträge regeln zwar das Befristen von Arbeitsverträgen, sie schränken allerdings die Möglichkeiten kaum ein.OMARI, MICHAELA et al. | 2021
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Befristungen zur Vertretung : Zur Vertretung von ausfallenden Arbeitskräften darf befristet werden ; Die erforderliche Kausalität hat das BAG immer mehr aufgeweicht.KLENTER, PETER et al. | 2021
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Personalräte mit Pfiff : Der erfolgreiche Einsatz für die Interessen der Beschäftigten wird auch in diesem Jahr wieder ausgezeichnet ; Die Frist zur Bewerbung läuft noch bis zum 31.5.2021.HERRMANN, CHRISTOF et al. | 2021
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Beteiligungsrechte des Personalrats : Die Beteiligungsrechte des Personalrats sind gesetzlich vorgegeben ; Neu- und wiedergewählte Personalräte sollten ihre Möglichkeiten kennen.SCHLICK, BIANKA et al. | 2021
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Rechtssicher und flexibel : Die Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit für studentische Beschäftigte ermöglicht erstmals eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Studium und Privatleben ; Gleichzeitig verhindert die Regelung die Leistungs- und Verhaltenskontrolle.HERRMANN, CHRISTOF et al. | 2021
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Rechtsprechung zum Datenschutz : Gesetze sind oft nicht immer aus sich selbst heraus verständlich ; Da ist es hilfreich, wenn die Gerichte für Klarheit sorgen ; Das gilt auch für die Personalratsarbeit bei den neuen Datenschutzvorgaben.KOPPEN, HAJO et al. | 2021
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Verlängerungen im Hochschulbereich : Das Sonderrecht für Befristungen an Hochschulen ermöglicht das Verlängern der befristeten Arbeitsverträge ; Zu unterscheiden sind optionale und zwingende Gründe.GRAUE, BETTINA et al. | 2021
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Bereits genehmigter Urlaub muss trotz Corona genommen werden : VGH Bayern 30.4.2020 - 6 CE 20.943WIRLITSCH, MICHAEL D. et al. | 2021
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